Schriftverkehr mit der Fluglärmkommission
Das Luftverkehrsgesetz schreibt die Bildung einer Kommission zum Schutz vor Fluglärm vor. Notgedrungermaßen wurde am Flugplatz Hahn eine solche Kommission gebildet. Zur Sicherheit wurden die Mitglieder handverlesen. Nicht zu umgehen war die Berufung eines von der Bundesvereinigung gegen Fluglärm zu benennden Mitgliedes. Der Antrag der Bürgerinitiative gegen den Nachtflughafen Hahn auf einen Sitz in der Kommission wurde abgelehnt.
Kein Wunder also, dass die Kommission im Volksmund die Bezeichnung "Kommission zum Schutz des Fluglärms vom Flugplatz Hahn" hat.
Geschäftsordnung | Lärmschutz | Platzrunden | Lärmzeugnis |
Hobbyflieger | Flugrouten | Beschlüsse | Flugrouten |
Die Geschäftsordnung |
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Schreiben |
Datum: |
Reaktionen/Infos |
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Die Geschäftsordnung der Kommission zum Schutz des Fluglärms vom Flugplatz Hahn | 28.10.1992 |
Mehr Schutz vor Nachtfluglärm |
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Schreiben/Presseerklärung |
Datum: |
Reaktionen/Infos |
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Nächtlicher Fluglärm von einer Antonov An 72 | 16.07.2001 | |||
Forderung an Fluglärmkommission: Fordert erhöhten Lärmschutz auf Basis 52 dBA für alle | 07.12.1997 | |||
BI fordert Gleichbehandlung aller Fluglärmbetroffenen | 07.12.1997 | |||
27.05.1998 | Forderung weitergeleitet | |||
Was ist mit dem erhöhten Lärmschutz? | 25.01.1999 | |||
05.02.1999 | Gibt es nur für die 3 Kläger | |||
23.03.1999 | Forderung abgelehnt, 55 dBA reichen |