Bürger beobachten: Flugzeuge halten Flugrouten nicht ein

Zurück zur Übersicht

drucken

Absender:

Bürgerinitiative gegen den Nachtflughafen Hahn
Kleinich 12. Juni 1998

An den
Bürgermeister
der Verbandsgemeinde Zell/Mosel
Herrn Eckehard Huwer
Corray

56858 Zell


Einhaltung der vorgeschriebenen Flugrouten

Sehr geehrter Herr Huwer!

Wir nehmen Bezug auf unser Schreiben vom 01. Juni 1998 und möchten Ihnen hierzu einen weiteren beobachteten Verstoß gegen die Flugroutenführung mitteilen.

Am Donnerstag den 11. Juni 1998 um 23:11 Uhr überflog ein Flugzeug (vermutlich Airbus A 300) auf der Flugroute A: 020 Grad (gelbe Route) in sehr niedriger Höhe die Gemeinden Altlay und Peterswald. Um 23:15 Uhr kam das gleiche Flugzeug, nachdem es bei Kastellaun eine Kurve geflogen hatte, im End-Landeanflug wieder an den beiden Gemeinden vorbei.

Wenn sich die Piloten, wie in diesem Fall geschehen, beim Anflug auf den Outer-Marker des ILS nicht an die vorgeschriebene Flughöhe halten und diese nachhaltig unterschreiten, entstehen bei einer Landung über die Flugroute A: 020 Grad in den überflogenen Dörfern immer zwei Lärmereignisse im gesundheitsgefährdenden Bereich über 67 dB(A).

Der in diesem Schreiben geschilderte Vorgang steht genauso wie die in unserem Schreiben vom 01. Juni 1998 geschilderten Sachverhalte in krassem Gegensatz zu den Berechnungen der Flughafengesellschaft bezüglich der Lärmschutzzonen.
Bei diesen Berechnungen wurde nämlich unterstellt, dass die Flughöhen immer eingehalten werden und der An- und Abflug geradlinig verläuft. Demzufolge klafft zwischen den Berechnungen und den tatsächlichen Begebenheiten eine große Lücke.
Denn auch bei der Berechnung des Lärms bei Startvorgängen wurden offensichtlich falsche Annahmen getroffen. Wie sonst läßt sich erklären, dass Starts, wie beispielsweise am 07. Juni 1998 um ca. 3:55 Uhr, in Altlay solch großen Lärm verursachen, dass Menschen davon wach geworden sind.

Wir bitten Sie daher nochmals, sich dafür einzusetzen, dass zukünftig die Flugrouten und die Flughöhen genauestens eingehalten werden. Auch das Problem des Startlärms muß gelöst werden. Wenn der Lärm nicht durch bauliche Maßnahmen oder geänderte Flugverfahren zu reduzieren ist, muß Lärmschutz in den betroffenen Gemeinden gewährt werden.

In diesem Zusammenhang halten wir es für angebracht, dass Sie in Ihrer Eigenschaft als Verbandsgemeindebürgermeister der Verbandsgemeinde Zell bei der Flughafengesellschaft die Einrichtung von Lärmmeßstationen in den Gemeinden Altlay und Peterswald einfordern. Wie die Erfahrung an anderen Flugplätzen zeigt, sind solche Stationen ein ideales Disziplinierungsmittel für rüpelhafte und rücksichtslose Piloten. Hiermit dürften die Probleme mit der Routenführung und der Flughöhe rasch gelöst sein. Auch für die Überprüfung der Ausbreitung des Startlärms wären Lärmmeßstationen in o.a. Gemeinden ein ideales Mittel.

Wir sind sicher, dass mit aktiv angegangenen Maßnahmen sich die Probleme lösen lassen, viel Ärger in der Bevölkerung vermieden wird und die ansonsten mit Sicherheit entstehenden Rechtsstreitigkeiten verhindert werden können.

Für Ihre Bemühungen bedanken wir uns im voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Bürgerinitiative gegen den Nachtflughafen Hahn
Für den Vorstand

Zurück zur Übersicht