Das hat die Fluglärmkommission gefordert!
Das mit der Einhaltung ist allerdings etwas ganz anderes!

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Lärmschutzkommission für den Flughafen Hahn/Hunsrück

Wirksame Maßnahmen zur Minderung von Lärmbelastungen in der Umgebung des Flughafens Hahn hat die Lärmschutzkommission gefordert. In letzter Zeit waren Beschwerden über Belästigungen eingegangen, die von Verkehrsflugzeugen in der Hahner Platzrunde verursacht worden seien. Wie während der Sitzung der Lärmschutzkommission dazu verlautete, handele es sich um Übungsflüge zur Qualifikation fliegender Besatzungen, die gemäß gesetzlicher Vorgaben zwingend vorgeschrieben seien. Um eine Konzentration von Belästigungen zu vermeiden, führe man derartige Übungsflüge auch in Lage bei Rostock, Leipzig, Nürnberg und Münster/Osnabrück sowie an den Plätzen Paphos auf Zypern und Esbjerg in Dänemark durch. Die vermehrte Durchführung dieser Start- und Landeübungen an Samstagen und Sonntagen sei darauf zurückzuführen, daß die Flugzeugführer an den übrigen Tagen von ihren planmäßigen Linienflügen kaum abkömmlich seien. Was die bei diesen Flügen eingehaltene Flughöhe und Streckenführung betreffe, so werde die um den Flughafen Hahn errichtete Kontrollzone streng eingehalten, hieß es weiter. Darüber hinaus bestehe für die Fluglotsen jedoch wenig Einflußmöglichkeit, da Flugeigenschaften der beteiligten Luftfahrzeuge, Flugsicherheitsgrundsätze und die erforderliche Einhaltung international geforderter Standards enge Grenzen setzen.

Die Mitglieder der Lärmschutzkommission waren sich allerdings darüber einig, daß im Interesse der Bevölkerung Einschränkungen möglich und zumutbar seien. Das Gremium beschloß deshalb, die Einschränkungen des Übungsflugbetriebs mit strahlengetriebenen Verkehrsflugzeugen auf die Wochentage zu fordern, wobei der Flugbetrieb täglich zwischen 13.00 und 15.00 Uhr zu ruhen habe. Ferner habe der Übungsflugbetrieb in abwechselnden Links- und Rechtsplatzrunden zu erfolgen, wobei sich jeweils nur ein Luftfahrzeug in der Platzrunde befinden dürfte, so die weitere Forderung. Auf diese Weise sei es möglich, die Belastungsereignisse für die Bevölkerung auf ein Viertel zu vermindern, so der Kommissionsvorsitzende Bürgermeister Wolfgang Becker von der Verbandsgemeinde Rhaunen. Darüber hinaus forderte die Kommission, die Untersuchung des vom Schulflugbetrieb ausgehenden Lärms umgehend in die Wege zu leiten. Sofern die Beschaffung von Lärmmeßanlagen kurzfristig nicht möglich sei, so die weitere Forderung, solle eine mobile Meßanlage von einem anderen Flughafen ausgeliehen werden.

Wie die Deutsche Lufthansa AG in einem Schreiben an den Vorsitzenden der Lännschutzkommission mitteilte, sei sie im Interesse der betroffenen Bürger bereit, die in den Forderungen der Kommission enthaltenen "Selbstbeschränkungen mitzutragen".

Ein weiterer Tagesordnungspunkt anläßlich der Sitzung der Lärmschutzkommission war das Verhalten der Sportflieger, die als "Freizeitflieger" vermehrt an den Wochenenden aktiv seien. Grundsätzlich sei es den Fluglotsen möglich, hieß es, auf das Flugverhalten der Luftfahrzeugführer innerhalb der Kontrollzone Einfluß zu nehmen, wenn dies auch im Einzelfall schwierig sei. Im Interesse des Lärmschutzes seien vier Meldepunkte festgelegt und eine Platzrunde empfohlen worden, die die Flugzeugführer beim Einflug in die Kontrollzone einzuhalten haben, wurden den Kommissionsmitgliedern erläutert. Allerdings sei eine Veröffentlichung wegen ablehnender Haltung der Deutschen Anstalt für Flugsicherung (DFS) nicht möglich. Die Kommissionsmitglieder waren dennoch der Meinung, daß die Fluglotsen ausreichende Einflußmöglichkeiten haben und begründeten diese Meinung damit, daß telefonische Rücksprachen mit den Fluglotsen bei konkreten Lärmereignissen stets eine spürbare Besserung herbeigeführt hätten. Sie empfahlen der Flughafengesellschaft daher, entsprechend auf die Fluglotsen einzuwirken. Kommissionsvorsitzender Bürgermeister Becker wies darauf hin, daß es bei dem Versuch, sich telefonisch über Lärmereignisse zu beschweren, Schwierigkeiten gebe, da, insbesondere außerhalb des normalen Dienstbetriebes, selten ein Ansprechpartner der Flughafengesellschaft erreichbar sei. Er schlug deshalb vor, über die Bestellung eines Lärmschutzbeauftragten für den Flughafen Hahn nachzudenken. Durch einstimmigen Beschluß bat die Kommission die Flughafengesellschaft "dringlich", nach Möglichkeiten einer ständig erreichbaren Beschwerdestelle zu suchen. Ein entsprechender Vorschlag solle mit dem Kommissionsvorsitzenden abgestimmt werden, so daß dieses Thema anläßlich der nächsten Sitzung konkret beraten werden könne.

(Mitteilungsblatt VB Zell vom 22.09.1995)

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