Ausreichenden Lärmschutz gibt es nur für die Kläger!

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Absender:

Vorsitzender der Lärmschutzkommission
Kirchberg, 05. Februar 1999

An
Bürgerinititaive gegen den Nachtflughafen Hahn e.V.
Oberdof 55

54483 Kleinich


Schutz vor nächtlichem Fluglärm

Sehr geehrte Damen und Herren!

ich hatte ursprünglich vorgesehen, zunächst die Kommission im Rahmen einer Sitzung über die Entscheidung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau zu informieren. Diese Sitzung war anfänglich noch für das vergangene Jahr geplant, wurde dann für den 26.01.1999 terminiert und mußte schließlich auf den 22.02.1999 verschoben werden. Aus diesem Grund haben Sie bisher noch keine weitere Nachricht in dieser Angelegenheit erhalten. Ich bitte Sie, dies zu entschuldigen.

Wie bereits in der Sitzung am 12.05.1998 deutlich geworden, ist die Genehmigungsbehörde der Auffassung, daß es nicht möglich ist, die Genehmigung im Sinne Ihrer Bestrebungen zulasten der Flughafen Hahn GmbH zu ändern.

Das OVG habe nicht generell einen erhöhten Schallschutz zugesprochen, sondern nur einigen Klägern. Bemerkenswerterweise wohne sogar einer der Kläger, dem kein erhöhter Schallschutz zugesprochen wurde, gegenüber dem Anwesen einer Klägerin, der ein erhöhter Schallschutz zugesprochen worden sei. Schließlich sei auch in nach dem Urteil des OVG Rheinland-Pfalz ergangenen Entscheidungen von Oberverwaltungsgerichten und des Bundesverwaltungsgerichtes der Wert von 55 dB(A) als Schutzziel als ausreichend angesehen worden, in einem Fall sogar der Wert von 60 dB(A).

Demnach könne eine Änderung der Genehmigung zulasten der Flughafen Hahn GmbH sachlich nicht begründet werden und wäre damit rechtswidrig.

Ich bedauere, Ihnen keine günstigere Nachricht geben zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Koppke
Bürgermeister
Vorsitzender der Lärmschutzkommission

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