Eine Antonow 124 mit Kapitel III, gibt es wirklich so was?

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Absender:

Bürgerinitiative gegen den Nachtflughafen Hahn
Kleinich 01. Januar 1999

An den
Vorsitzenden der Kommission zum Schutz vor Fluglärm
des Flugplatzes Hahn
z.Hd. des Verbandsgemeindebürgermeisters der
Verbandsgemeinde Kirchberg

55481 Kirchberg


Lärmzeugnis einer Antonow An 124

Sehr geehrter Herr Koppke

Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 09. Dezember 1998, in dem Sie uns u.a. mitteilen, daß am 19. August 1998 um 3:56 Uhr eine Antonow An 124 gestartet ist. Auch geben Sie an, daß dieses Flugzeug über eine Zulassung zum Lärmen nach ICAO Annex 16, Kapitel 3 verfügt.

Letzteres können wir kaum glauben. Wir bitten Sie daher, uns ausdrücklich zu bestätigen, daß es sich tatsächlich um eine Antonow An 124 mit einer ordnungsgemäßen Lärmzulassung nach ICAO Annex 16, Kapitel 3 gehandelt hat.

Falls dies der Fall ist, bitten wir auch um Angabe:

  1. der konkreten Version dieser Antonow An 124,
  2. der genauen Typbezeichnung der eingebauten Triebwerke,
  3. des Ausstellers der Lärmzulassung,
  4. der Lärmwerte der Lärmzulassung sowie
  5. der Fluggesellschaft, die dieses Flugzeug einsetzt.

Für Ihre Bemühungen bedanken wir uns im voraus.

mit freundlichen Grüßen
Bürgerinitiative gegen den Nachtflughafen Hahn
Für den Vorstand

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