Flughafen Hahn bestätigt sich selbst, daß die nachts gestartete Antonow An 124 Kapitel III-Zulassung hat!

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Absender:

Vorsitzender der Lärmschutzkommission
Kirchberg, 10. Februar 1999

An
Bürgerinititaive gegen den Nachtflughafen Hahn e.V.
Oberdof 55

54483 Kleinich


Ausnahmegenehmigungen nach der luftrechtlichen Genehmigung für die zivile Mitbenutzung des Militärflugplatzes Hahn

Sehr geehrte Damen und Herren,

bezüglich des Lärmzeugnisses für die Antonow An 124 hat die Flughafen Hahn GmbH auf meine erneute Rückfrage ausdrücklich bestätigt, daß ihr für dieses Fluggerät die geforderte Lärmzulassung vorliegt. Diese Maschine sei eine der wenigen Antonow An 124 mit dieser Zulassung. Bei entsprechender Gelegenheit werde ich das Lärmzeugnis einsehen.

Bezüglich Ihrer Anfrage betreffend evtl. erfolgter Flugbewegungen nach Abschnitt A.1 Zi. 2.2 - 2.4 der o.a. Genehmigung hat die Flughafengesellschaft mir mitgeteilt, daß seit Anfang 1998

Eine Zurückverfolgung evt. Ausnahmen bis einschl. Juli 1997 würde nach Aussage der Flughafengesellschaft einen unverhältnismäßig hohen Arbeitsaufwand erfordern.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben dienen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Koppke
Bürgermeister
Vorsitzender der Lärmschutzkommission

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