Der Vorsitzende der Fluglärmkommission hat scheinbar richtig was getan!

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Absender:

Vorsitzender der Lärmschutzkommission
Rhaunen, 07. Mai 1996

An
Bürgerinitiative gegen den Nachtflughafen Hahn e.V.
Oberdof 55

54483 Kleinich


Ihre Schreiben vom 28.12.1995 und 04.04.1996

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu Ihren Beschwerden über den Flugbetrieb in der Platzrunde am 12.11.1995, 20.11.1995 und 21.11.1995 hat der Flughafen Hahn zwischenzeitlich Stellung genommen.

Hierzu hat er folgendes mitgeteilt: "Es ist zutreffend, daß wir am 12. November 1995 Flugbetrieb mit Lufthansa-Maschinen hatten. Es handelte sich hierbei um die extrem leisen Flugzeuge vom Typ Avro RJ85 sowie Challenger C1165. Am 20.11.1995 übten 2 Flugzeuge der US-Luftwaffe zwischen 09:05 Uhr und 09:26 Uhr bzw. 14:20 Uhr und 16:53. Am 21.11. handelte es sich um Übungsflugbetrieb der deutschen Britisch Airways mit einer Fokker 100, die ebenfalls als äußerst leise gilt."

Es ist richtig, daß die Fluglärm-Kommission in ihrer Sitzung vom 17.8.1995 u.a. gefordert hat, daß sonntags kein Schulungsbetrieb stattfinden soll. Diese Forderung ist am 12. November 1995 nicht eingehalten worden. Ich habe deshalb auch mit Herrn Hartmann telefoniert und ihn eindringlich gebeten, unsere Forderungen einzuhalten.

Herr Hartmann hat mir mitgeteilt, daß er schon verschiedene Anfragen, an Sonntagen Pilotenschulungen durchführen zu können, abgelehnt habe; allerdings könne er nicht sicherstellen, daß dies immer möglich sei. Er sei aber bestrebt, den Schulungsbetrieb an Sonntagen weitestgehend einzuschränken.

An unsere weiteren Forderungen (nur 1 Flugzeug im Schulbetrieb, abwechselnde Platzrunden) sollen sich die Flugzeugführer aber halten; jedenfalls seien die Fluglotsen angehalten, darauf zu achten.

Ich habe in dem obigen Telefongespräch auch gerügt, daß das Lärmbeschwerdetelefon häufig nicht besetzt war. Herr Hartmann hat mir am 18.3.1996 zugesichert, das sei zukünftig weitestgehend der Fall.
Hierzu hat er geschrieben: "In unserem Telefonat vom 18.03.1996 habe ich Ihnen zugesichert, daß das Lärmbeschwerdetelefon (Anschluß-Nr. 06543/4417) insbesondere bei intensivem Platzrundenbetrieb größerer Flugzeuge ständig besetzt ist. Ich habe dies zum Anlaß genommen, meine Mitarbeiter erneut entsprechend anzuweisen. Man hat mir versichert, daß der Anrufbeantworter nur in absoluten Ausnahmefällen, wie zum Beispiel unvorhersehbare und nicht abstellbare Personalengpässe, in Betrieb genommen wird."

Zur Fluglärmmeßanlage kann ich mitteilen, daß diese seit 11.4.1996 in Betrieb ist. Der Lärmschutz-Kommission wird sie in der nächsten Sitzung, die noch vor den Ferien stattfindet, vorgestellt.
Die Kommission wird sich dann auch mit Ihrem Schreiben vom 28.12.1995 befassen.

Die häufigen Schulungsflüge im Februar 1996, die Sie in Ihrem Schreiben vom 4.4.1996 ansprechen, werden ebenfalls Gegenstand der Beratungen sein. Dabei wird auch geprüft werden, welche Folgerungen sich bezüglich des Anspruches auf Schallschutz hieraus ergeben.

Mit freundlichen Grüßen

Becker
Bürgermeister
Vorsitzender der Lärmschutzkommission

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