Bürger beobachten: Flugzeuge halten Flugrouten nicht ein

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Absender:

Bürgerinitiative gegen den Nachtflughafen Hahn
Kleinich 01. Juni 1998

An den
Bürgermeister
der Verbandsgemeinde Zell/Mosel
Herrn Eckehard Huwer
Corray

56858 Zell


Einhaltung der vorgeschriebenen Flugrouten

Sehr geehrter Herr Huwer!

Zunächst möchten wir uns für Ihr Schreiben vom 28.04.1998 recht herzlich bedanken. Offensichtlich hat Ihr Engagement Wirkung gezeigt, denn es wurde keine Flugbewegung über die inoffizielle Flugroute mehr beobachtet.

Leider müssen wir nun feststellen, dass der Bevölkerung in den Hunsrückgemeinden der Verbandsgemeinde Zell noch viel schlimmeres Unheil droht.

Wie Sie der nachfolgende Grafik entnehmen können, führen beim Instrumentenanflug Runway 21 die Flugrouten A: 020 Grad und B,C,D: 010 Grad unmittelbar über die Verbandsgemeinde Zell.

Anflug Runway 21

70 - 80 Prozent der Anflüge werden über die Runway 21 ausgeführt. Der gesamte über die Flugroute RUWER ankommende Flugverkehr wird über die Flugrouten A: 020o und B,C,D: 010o geführt werden, wobei auf der roten Flugroute insbesondere mit großen, schweren und dementsprechend lauten Flugzeugen aus dem Interkontinentalverkehr zu rechnen sein wird.

Zur Verdeutlichung welche Gemeinden in der Verbandsgemeinde Zell betroffen sind, haben wir Ihnen in der Anlage die beanstandenden Flugrouten auf einer Landkarte (hier nicht wiedergegeben) dargestellt. Verzichtet haben wir dabei auf die Einzeichnung von Flugkorridoren, die wegen des Kurvenfluges jedoch besonders breit sein müßten. Die Besonderheit dieser Anflugverfahren liegt auch darin, daß Dörfer wie beispielsweise Altlay und Peterswald jeden Anflug gleich zweimal hören, einmal auf dem Weg zum Schwenkpunkt hinter Kastellaun und das zweite Mal beim Endanflug.

Gemäß den Angaben in der Grafik beträgt die Flughöhe beim Instrumentanflug mindestens 5.000 Fuß, denn diese Höhe darf erst bei Beginn des Endanfluges, d.h. in einer Entfernung von 11,5 NM unterschritten werden und ein Steigflug der Maschinen im Bereich des Anfluges zum Einschwenkpunkt ist unwahrscheinlich.

Die Höhe von 5.000 Fuß hat im Übrigen auch der Gutachter der Flughafen Hahn Gesellschaft seinen Berechnungen der Fluglärmbelastung zugrunde gelegt. Die Folge davon ist, daß die Bevölkerung im Bereich der o.a. Routen von Fluglärm angeblich nicht betroffen sein wird und demzufolge keine Lärmschutzmaßnahmen erhält.

Wie allerdings deutlich zu sehen und zu hören war, hat beispielsweise am Mittwoch, den 27. Mai 1998 um ca. 19:30 Uhr und am Sonntag, den 31. Mai 1998 um ca. 22;10 Uhr, jeweils ein Flugzeug, das über eine der o.a. Flugrouten angeflogen ist, bereits beim Überfliegen des DME Hahn die vorgeschriebene Flughöhe deutlich unterschritten. Insbesondere die Ilyushin Il 76 am Mittwoch war höchstens noch 750 Meter über Grund und verursachte demzufolge einen Höllenlärm.

Wir bitten Sie daher, sich auch in diesem Fall in Ihrer Eigenschaft als Verbandsgemeindebürgermeister der Verbandsgemeinde Zell aber auch in Ihrer Eigenschaft als Mitglied der Kommission zum Schutz gegen Fluglärm des Flugplatz Hahn unverzüglich dafür einzusetzen, dass zukünftig die Flugrouten und die Flughöhen genauestens eingehalten werden.

Auch bitten wir Sie, sich bereits jetzt dafür einzusetzen, dass die vom Fluglärm betroffene Bevölkerung in der Verbandsgemeinde Zell, insbesondere die Bürger der Gemeinden Altlay und Peterswald, Lärmschutzmaßnahmen erhalten.

Für Ihre Bemühungen bedanken wir uns im voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Bürgerinitiative gegen den Nachtflughafen Hahn
Für den Vorstand

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