Wer macht nachts den Krach?

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Absender:

Bürgerinitiative gegen den Nachtflughafen Hahn
Kleinich 23. November 1998

An den
Vorsitzenden der Kommission zum Schutz vor Fluglärm
des Flugplatzes Hahn
z.Hd. des Verbandsgemeindebürgermeisters der
Verbandsgemeinde Kirchberg

55481 Kirchberg


Ausnahmegenehmigungen

Sehr geehrter Herr Koppke

Verschiedene überlaute nächtliche Lärmereignisse wie beispielsweise am 19. August 1998, 03:56 Uhr und am 25. September 1998, 05:24 Uhr lassen uns vermuten, dass auf dem Flughafen Hahn Gesellschaft entsprechend den Bestimmungen der Luftrechtlichen Genehmigung für die zivile Mitbenutzung des Militärflugplatzes Hahn vom 14. Juli 1993, i.d.F. der Änderungsgenehmigung vom 21. März 1997 auch Flugzeuge, die nicht über eine Zulassung zum Lärmen nach ICAO Annex 16, Band I, Kap 3 oder Kap. 5, Kap 6 oder Kap 10 verfügen, nachts fliegen.

Wir würden es daher begrüßen, wenn Sie überprüfen würden, inwieweit seit dem 01. Juli 1997 auf dem Flugplatz Hahn in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr folgende Ausnahmetatbestände zu Starts oder Landungen geführt haben:

  1. Hilfeleistungen in Notfällen und Katastrophen
  2. Meteorologische, technische oder sonstige Sicherheitsgründen
  3. Vermeidung erheblicher Störungen im Luftverkehr oder aus sonstigen zwingenden Gründen wegen eines besonderen öffentlichen Interesses.

Freuen würden wir uns, wenn Sie uns das Ergebnis Ihrer Recherche mitteilen würden. Insbesondere würde uns dabei interessieren, für welche konkreten Ereignisse und für welches Fluggerät Ausnahmegenehmigungen durch das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau und/oder durch die Bezirksregierung Koblenz erteilt wurden.

In der Hoffnung nicht fehlzubitten, verbleiben wir

mit freundlichen Grüßen
Bürgerinitiative gegen den Nachtflughafen Hahn
Für den Vorstand

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