Beschlüsse der Fluglärmkommission, an die sich kaum jemand hält

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Absender:

Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Zell (Mosel
Zell, 18.08.1995

An den
Ortsbürgermeister Kunz



56858 Altlay


Lärmbelastungen durch den Flugplatz Hahn

Sehr geehrter Herr Kunz,

Wie ich aus der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates Altlay vom 03.08.1995 entnommen habe, ist Klage darüber geführt worden, daß bei Übungsflügen von und zum Flugplatz Hahn die Gemeinde Altlay erheblich beeinträchtigt wird.

Dazu darf ich Ihnen mitteilen, daß ich dieses Problem anläßlich der Sitzung der Fluglärmkommission für den Flugplatz 1 Hahn am 17.08.1995 zur Sprache gebracht habe.

Auf meinen Antrag hin hat die Fluglärmkommission folgenden Beschluß gefaßt:

  1. Sonntags dürfen keine Landeanflüge auf dem Flugplatz Hahn geübt werden.
  2. An den übrigen Tagen ist die Mittagsruhe von 13.00 bis 15.00 Uhr einzuhalten.
  3. Übungsflüge dürfen nur von jeweils einem Flugzeug ausgeführt werden, wobei nicht ständig dieselbe Route über Altlay geflogen werden darf. Vielmehr müssen abwechselnd Rechts- und Linkskurven geflogen werden, so daß die Hälfte des noch verbleibenden Flugverkehrs bei Übungsflügen über die andere Seite des Flugplatzes (Sohren-Büchenbeuren) abgewickelt werden muß.
  4. Die Beschlußfassung in dieser Hinsicht erfolgte mit der Maßgabe, daß unverzüglich Lärm und Immissionsmessungen im Bereich der betroffenen Gemeinden und hier insbesondere auch der Gemeinde Altlay durchgeführt werden. in diesem Zusammenhang wurde auch das Problem des An- und Abflugs der kleineren Privatmaschinen angesprochen. Hier wurde die Flughafengesellschaft aufgefordert, darauf zu achten, daß die betreffenden Flugzeugführer ihre Flugzeugrunden in einem engeren Radius fliegen, so daß Ortslagen weitgehend vermieden werden.

Ich hoffe, daß sich aufgrund dieser Beschlüsse der Fluglärmkommission nunmehr Verbesserungen ergeben werden. Vielleicht können Sie mich darüber gelegentlich einmal informieren.

Mit freundlichen Grüßen
( Eckhard Huwer )

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