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Presseerklärung Nr. 01/97 vom 10. Dezember 1997
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Mehr Schutz vor nächtlichem Fluglärm

Die Bürgerinitiative gegen den Nachtflughafen Hahn hat heute die Kommission zum Schutz gegen Fluglärm des Flugplatzes Hahn aufgefordert, in ihrer am 10. Dezember 1997 stattfindenden Sitzung eine Ausweitung der Lärmschutzzonen und die Verbesserung der Lärmschutzmaßnahmen von der Genehmigungsbehörde und vom Flugplatzbetreiber einzufordern.

Am Montag, den 10. Dezember 1997 findet die erste Sitzung der Fluglärmkommission nach der inzwischen rechtskräftig gewordenen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Koblenz zur Genehmigung des Flugplatzes Hahn statt.

Maximalpegel von 52 dB(A) gefordert

In dem Urteil des OVG wurde von den Richtern festgestellt, dass das vom Wirtschafts- und Verkehrsministerium des Landes Rheinland-Pfalz im Jahr 1992 für den Nachtflugbetrieb festgelegte Schutzziel von 55 dB(A) nicht mehr den neuesten medizinischen Erkenntnissen entspricht. Die medizinischen Sachverständigen hatten vor Gericht erklärt, dass ein Maximalpegel von 52 dB(A) nicht überschritten werden darf. Nur dann, so die Gutachter, sei ein ausreichender Schutz der Bevölkerung vor nächtlichem Fluglärm gegeben und Gesundheitsgefahren nach derzeitigen Erkenntnissen minimiert. Inzwischen wurden drei Klägern der erhöhte Schallschutz gewährt.

Kläger erhalten Lärmschutz auf Basis 52 dB(A)

Die umfangreicheren Schallschutzmaßnahmen für die Einhaltung der 52 dB(A) müssen zwangsläufig allen anderen vom nächtlichem Fluglärm gleichermaßen betroffenen Bürgern und Bürgerinnen auch gewährt werden. Dies fordert alleine schon der Gleichbehandlungsgrundsatz. Immerhin erstreckt sich das Gebiet, in dem bei Nachtflugbetrieb am Flugplatz Hahn 52 dB(A) überschritten werden, über eine Strecke von ca. 33 Kilometer von Leideneck (bei Kastellaun) bis nach Morbach-Hundheim. Die 55 dB(A)-Zone hingegen wäre wesentlich kleiner. Menschen wäre dabei ungeschützt dem Fluglärm ausgesetzt. Da dass Ministerium für Wirtschaft und Verkehr des Landes Rheinland-Pfalz und die Flughafenbetreiber offensichtlich nicht gewillt sind, die Bevölkerung nach den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen vor nächtlichem Fluglärm zu schützen, muss die Initiative von der Kommission zum Schutz der Bevölkerung gegen Fluglärm ausgehen.

Gleiches Recht für alle

Die Bürgerinitiative gegen den Nachtflughafen Hahn fordert daher die Fluglärmkommission unter Vorsitz des Verbandsgemeindebürgermeister der VB Kirchberg, Carsten Koppke, auf, die Ausweitung der Lärmschutzgebiete und die Verschärfung des Schutzzieles auf 52 dB(A) bei der Genehmigungsbehörde einzufordern.

Mit der Bestandskraft des Urteiles sind jetzt die Bürgermeister der betroffenen Gemeinden in der Verantwortung, alle erdenkliche Schritte zu unternehmen, um ihre Bevölkerung vor Gesundheitsschäden durch nächtlichem Fluglärm zu schützen.

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