Schriftverkehr mit der Flugsicherungsbehörde (DFS)
Unter der Deutschen Anstalt für Flugsicherung sind Vorgänge im Zusammenhang mit den Flugrouten thematisch zusammengefaßt. Beispielsweise wird die DFS und/oder die Fluglärmkommission angeschrieben, wenn Bürger feststellen, das sich Luftfhrzeugführer nicht an die Flugrouten halten. Bisher haben sich zwar nach Auffassung der Behörden alle Beschwerdeführer geirrt. Die Bürger haben nur Phantomflugzeuge gesehen und/oder konnten die Höhe nicht richtig einschätzen.
Abweichungen | Fluglotsen |
Verletzung der Flugrouten |
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Schreiben: |
Datum: |
Reaktionen/Infos |
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BI: Von Flugrouten abgewichen | 23.01.1998 | |||
24.02.1998 | DFS: Abweichung legal | |||
BI: Lärm auf dieser Flugrouten wurde nie berechnet | 21.03.1998 | |||
07.04.1998 | Flugplatz Hahn: Alles legal | |||
Fluglotsen sind Angestellte der Flughafen Hahn GmbH, keine Beamten der DFS |
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Schreiben: |
Datum: |
Reaktionen/Infos |
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Müssen sich die Beamten der DFS am Flugplatz Hahn nicht an die Gesetze und an die Genehmigung halten? | 19.09.1999 | |||
27.09.1999 | DFS: Am Hahn sind keine Fluglotsen der DFS, am Flugplatz Hahn sind die Flugverkehrslotsen Angestellte des Flughafens! | |||