Schriftverkehr mit der Flugsicherungsbehörde (DFS)

Unter der Deutschen Anstalt für Flugsicherung sind Vorgänge im Zusammenhang mit den Flugrouten thematisch zusammengefaßt. Beispielsweise wird die DFS und/oder die Fluglärmkommission angeschrieben, wenn Bürger feststellen, das sich Luftfhrzeugführer nicht an die Flugrouten halten. Bisher haben sich zwar nach Auffassung der Behörden alle Beschwerdeführer geirrt. Die Bürger haben nur Phantomflugzeuge gesehen und/oder konnten die Höhe nicht richtig einschätzen.

link Abweichungen link Fluglotsen

Verletzung der Flugrouten

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Schreiben:
Datum:
Reaktionen/Infos
Dokument BI: Von Flugrouten abgewichen 23.01.1998
24.02.1998 Dokument DFS: Abweichung legal
Dokument BI: Lärm auf dieser Flugrouten wurde nie berechnet 21.03.1998
07.04.1998 Dokument Flugplatz Hahn: Alles legal

Fluglotsen sind Angestellte der Flughafen Hahn GmbH, keine Beamten der DFS


                 Abgelehnt
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Schreiben:
Datum:
Reaktionen/Infos
Dokument Müssen sich die Beamten der DFS am Flugplatz Hahn nicht an die Gesetze und an die Genehmigung halten? 19.09.1999
27.09.1999 Dokument DFS: Am Hahn sind keine Fluglotsen der DFS, am Flugplatz Hahn sind die Flugverkehrslotsen Angestellte des Flughafens!

Letzte Aktualisierung 20.10.2006
Durch BI Nachtflughafen Hahn
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