Müssen sich die Beamten der DSF nicht an die Genehmigung halten?

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Absender:

Bürgerinitiative gegen den Nachtflughafen Hahn
Kleinich, 19. September 1999

An
Deutsche Flugsicherungs GmbH
Kaiserleutstraße 29 - 35

63067 Offenbach


Einhaltung der Genehmigung für den Flugplatz Hahn

Sehr geehrte Damen und Herren!

Leider müssen wir feststellen, daß sich die Flughafen Hahn GmbH & Co. KG nicht an die luftrechtliche Genehmigung hält. Dabei wird sie von Ihren Fluglotsen unterstützt. So hat in diesem Jahr bereits mehrfach Platzrundenbetrieb mit strahlgetriebenen Flugzeugen über 5,7 to in den Sperrzeiten vor 07:00 Uhr und nach 19:00 Uhr sowie an Samstagen nach 13:00 Uhr und an Sonn-tagen stattgefunden.

Zu Verstößen kam es bspw. an folgenden Tagen:

Datum Uhrzeit Flugzeugtyp Fluggesellschaft
Do, 01.04.1999 21:00 - 22:00 Uhr Airbus A 320 ? Aero Lloyd ?
So, 12.09.1999 16:00 - 19:00 Uhr Boeing B 767 LTU

Dieser Flugbetrieb wurde von Ihren Fluglotsen bzw. der jeweiligen Luftaufsicht gegenüber Beschwerdeführern mit der Begründung gerechtfertigt, daß es sich um Flüge des "gewerblichen Verkehrs" handele, die vom Verkehrsleiter des Flughafens Hahn genehmigt wären.

Das Urteil des OVG Koblenz zur Definition des "gewerblichen Verkehrs" ist jedoch eindeutig. Bei dem Platzrundenbetrieb handelt es sich nicht um "gewerblichen Verkehr".

Zu Ihrer Information legen wir die entsprechenden Passagen aus der Genehmigung für den Flugplatz Hahn, dem Urteil des OVG Koblenz sowie Erläuterungen der Flughafen Hahn GmbH zum "gewerblichen Verkehr" zu Ihrer Kenntnisnahme bei.

Wir fordern Sie auf, Ihre amFlugplatz Hahn eingesetzten Fluglotsen über die Genehmigungstatbestände auf dem Flugplatz Hahn zu informieren und sicherzustellen, daß Ihre Fluglotsen zukünftig diese Art des Flugbetriebes nicht mehr zulassen.

Mit freundlichen Grüßen