Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Flugroute |
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Absender:
Bürgerinitiative gegen den Nachtflughafen Hahn | Kleinich, 23. Januar 1998 |
An
Deutsche Flugsicherungs GmbH
Kaiserleutstraße 29 - 35
63067 Offenbach
Einhaltung der vorgeschriebenen Flugrouten
Sehr geehrte Damen und Herren!
Anwohner des Flugplatzes Hahn beobachteten am 22. Januar 1998 um ca. 19:00 Uhr ein in Runway 03 abfliegendes Flugzeug, dass sich nicht an die vorgeschriebenen Flugrouten gehalten hat. Anstatt wie vorgeschrieben, die für sein Flugziel vorgeschriebene Flugroute RUWER 1 E zu benutzen und somit zuerst ca. 15 km geradeaus zu fliegen und/oder bis auf 5000 Fuß zu steigen, hat das Flugzeug bereits unmittelbar nach dem Start einen Linksbogen eingeleitet, und ist nach Überquerung der Mosel auf das Funkfeuer Nattenheim zugeflogen.
Wir bitten Sie daher, das Fehlverhalten des Piloten zu ahnden und Ihre Fluglotsen auf dem Flugplatz Hahn aufzufordern, zukünftig verstärkt auf die Einhaltung der vorgeschriebenen Flugrouten zu achten.
Mit freundlichen Grüßen