Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Flugroute

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Absender:

Deutsche Flugsicherungs GmbH
Offenbach 24. Februar 1998

An
Bürgerinitiative gegen den Nachtflughafen Hahn
Oberdorf 55

54483 Kleinich


Flugverkehr am Flugplatz Hahn
Ihr Schreiben vom 23.01.1998

Sehr geehrte Damen und Herren!

die von Ihnen geschilderte Beobachtung bezüglich des Abfluges vom Flughafen Hahn am 22.01.1998 um 18:45 Uhr wurde von uns untersucht. Die Beschreibung der Abflugstrecke RUWER1 E sieht vor, daß nach Erreichen einer Flughöhe von 5000 Fuß über NN eine Rechtskurve zum Funkfeuer Kirn einzuleiten ist. Weiterhin ist es dem zuständigen Fluglotsen im Sinne einer sicheren und flüssigen Verkehrsabwicklung gestattet, Luftfahrzeuge ab einer Höhe von 5000 Fuß über Grund für eine direkte Kursführung freizugeben und damit von den veröffentlichten Verfahren abzuweichen.

Das betreffende Luftfahrzeug wurde von dem zuständigen Lotsen der Streckenkontrolle Frankfurt mit einer Linkskurve für eine direkte Streckenführung freigegeben, wobei sich die Abweichung von der Strecke innerhalb des legalen Rahmens befand.

Mit freundlichen Grüßen
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
-Hauptverwaltung
i.A.

Matthias Grill Frank Westenburger
Leiter Fluglärm Umwelt Fluglärm Umwelt