Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Flugroute

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Absender:

Bürgerinitiative gegen den Nachtflughafen Hahn
Kleinich, 21. März 1998

An den
Bürgermeister der Verbandsgemeinde Zell
Herrn Eckehard Huwer
Corray

56858 Zell/Mosel


Einhaltung der vorgeschriebenen Flugrouten

Sehr geehrter Herr Huwer!

Anwohner des Flugplatzes Hahn beobachteten bereits mehrfach, daß in Runway 03 (Richtung Koblenz) abfliegende Flugzeuge sich nicht an die vorgeschriebenen Flugrouten halten. Anstatt wie vorgeschrieben, die für ihr Flugziel, beispielsweise New York oder London vorgeschriebe-ne Flugroute RUWER 1 E (gelbe Route) zu benutzen, und somit zuerst ca. 15 km geradeaus zu fliegen und/oder bis auf 5000 Fuß zu steigen, drehten diese Flugzeug manchmal bereits unmit-telbar nach dem Start, meistens aber in Höhe der Ortschaft Belg oder Rödelhausen nach links ab (rote Route).

Da die Flugzeuge in dieser Entfernung nach dem Abheben noch keine große Höhe erreicht haben, im Kurvenflug auch kaum Höhe gewinnen können, werden Ortschaften wie Peterswald, Schauren, Haserich, Blankenrath, Tellig, Moritzheim oder Grenderich in zum Teil niedriger Höhe und dementsprechender Lautstärke überflogen.

Es kann davon ausgegangen werden, dass die Fluggesellschaften und die Flugzeugführer die Flughafen-Hahn Gesellschaft und diese wiederum die DFS und deren Lotsen drängen, in allen möglichen Fällen die "Abgekürzte Flugroute RUWER links" freizugeben. Diese ist wie das Schaubild deutlich macht, erheblich kürzer als die Flugroute "RUWER 1E", es kann somit Zeit und Treibstoff gespart werden. Auch muß in den Gemeinden der Verbandsgemeinde Zell kein Lärmschutz gewährt werden, die Flughafen Hahn Gesellschaft hat die Auswirkung dieser "inoffiziellen" Flugroute trotz entsprechender Einreden nie berechnen lassen.

Die Abweichung von den vorgeschriebenen Flugrouten wurde aus dem zuvor geschilderten Grund von der Flughafen Hahn Gesellschaft mit Vehemenz bestritten, beispielsweise wurde noch im Verfahren beim Oberverwaltungsgericht behauptet, dass von den vorgeschriebenen Flugrouten nicht abgewichen würde.

Wie Sie aus dem als Anlage beigefügten Schreiben der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH entnehmen können, bestätigt diese die Abweichung von den veröffentlichten Flugrouten. Die Abweichung ist gemäß den Ausführungen sogar legal, allerdings müssen die Flugzeuge hierbei zunächst auf eine Höhe von 5.000 Fuß über Grund steigen.
Diese Vorgabe wird jedoch nicht eingehalten. In allen beobachteten Fällen drehten die Flugzeuge wie oben beschrieben bereits kurz nach dem Start nach links ab. In dieser Entfernung können die Flugzeuge noch keine Höhe von 5.000 Fuß über Grund (ca. 1.300 Meter) erreicht haben. Selbst unbeladene Verkehrsflugzeuge haben nicht eine solche Steigleistung.

Wir bitten Sie, sich in Ihrer Eigenschaft als Verbandsgemeindebürgermeister der Verbandsgemeinde Zell aber auch in Ihrer Eigenschaft als Mitglied der Kommission zum Schutz gegen Fluglärm des Flugplatz Hahn dafür einzusetzen, dass zukünftig die Flugrouten genauestens ein-gehalten werden. Wenn schon nach links abgedreht wird, dann muß sichergestellt sein, dass dies erst nach Erreichen von 5.000 Fuß geschieht.
Dies insbesondere auch unter dem Aspekt, dass das geplante Ferienzentrum in der ehemaligen Raketenstation in Grenderich ansonsten Gefahr läuft, nicht zustande zu kommen. Sollte dem Investor bekannt werden, dass seine Ferienanlage genau unter einem "nicht veröffentlichten", aber dennoch regelmäßig genutzten Abflugkorridor des Nachtflughafens Hahn liegt, dürfte das für unsere Region sinnvolle Projekt ad acta gelegt werden.

Für Ihre Bemühungen bedanken wir uns im voraus.
Mit freundlichen Grüßen