Einhaltung der vorgeschriebenen Flugroute

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Absender:

Flughafen Hahn GmbH & Co KG
Lautzenhausen, 07. April 1998

An
Verbandsgemeindeverwaltung Zell/Mosel
z.Hd. Herrn Huwer

56852 Zell/Mosel

Einhaltung der vorgeschriebenen Flugrouten
Eingabe der Bürgerinitiative gegen den Nachtflughafen Hahn e.V. vom 23.03.98


Sehr geehrter Herr Huwer,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 31.03.98 auf welches wir wie folgt Stellung nehmem:

Das von Ihnen erwähnte Lärmereignis am 22.01.1998 um 18:45 Uhr ist eine Ausnahme, da in der Regel nicht von der vorgeschriebenen Flugroute RUWER 1E abgewichen wird. Desweiteren lag die Streckenführung des erwähnten Vorfalles nicht im Kontrollbereich der Fluglotsen, die auf dem Flughafen Hahn tätig sind. Das Flugzeug wurde von der Regionalstelle Frankfurt in einem legalen Rahmen der Flugsicherung gehandhabt (siehe Schreiben der DFS vom 24.02.1998). Im Rahmen der Kooperation haben wir Gespräche mit Frankfurt geführt, um mögliche nachfolgende Ereignisse auf ein Minimum einzuschränken und damit die Lärmbelastung abzusenken.

Es sei abschließend erwähnt, daß über die Runway 03 (Abflugrichtung Koblenz) durch meteorologische Gründe bedingt nur 30 % des gesamten Flugverkehrs des Flughafen Hahn abgewickelt werden.

Wir möchten unser Bedauern über diesen für Sie unerfreulichen Zwischenfall zum Ausdruck bringen und verbleiben in der Hoffnung auf gute Zusammenarbeit.

Mit freundlichen Grüßen
Flughafen Hahn GmbH

Michael Schwartz
Leiter Flugsicherung Betrieb