Was oben als Annahme eingegeben wird,
kommt unten als Ergebnis heraus.
oder:
Wieviele Flugzeuge welchen Typs muß ich eingeben,
um ein Lärmschutzgebiet mit den von mir gewünschten Maßen zu ermitteln!
Typ | Maximales Abfluggewicht | Flugzeugklasse |
Boeing B 747-400 | 396,9 to | S 7 |
Boeing B 747-200B | 377,9 to | S 7 |
Boeing B 747-230F | 362,9 to | S 7 |
McDonnell Douglas MD 11 | 283,7 to | S 6 |
Douglas DC 10-30 | 263,1 to | S 6 |
Airbus A 300-B4-200 | 165,0 to | S 6 |
Airbus A 300-C4 | 170,5 to | S 6 |
Airbus A 310-300 | 164,0 to | S 6 |
Boeing B 767-300 | 184,6 to | S 6 |
Flugzeuggruppe | Flugverhalten | Nacht (22 - 6 Uhr) | |
Runwayrichtung 21 | Runwayrichtung 03 | ||
S 5 | Anflug | 4320 | 1080 |
S 5 | Abfug | 4320 | 1080 |
Variante 2 (mittlerer deutscher Flughafen): |
Flugzeuggruppe | Flugverhalten | Nacht (22 - 6 Uhr) | |
Runwayrichtung 21 | Runwayrichtung 03 | ||
Prop 2 | Anflug | 566 | 141 |
Prop 2 | Abflug | 566 | 141 |
S 5 | Anflug | 3035 | 759 |
S 5 | Abflug | 3035 | 759 |
Wo sind im Gutachten zum Frachtflug die Frachtflugzeuge? |
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Gemäß den Erklärungen des Gutachters sollte reiner Frachtflugbetrieb begutachet werden, tatsächlich fand sich in den Berechnungen kein einziges der oben angeführten typischerweise im Frachtflug eingesetzten Frachtflugzeuge. Die in den Tabellen aufgeführte Klasse "Prop 2" enthält lediglich Propellerflugzeuge mit einem Höchstabfluggewicht von mehr als 5,7 t und die Klasse S 5 lediglich Strahlflugzeuge mit einem Höchstabfluggewicht bis zu 150 t. Für Flugzeuglärm gilt im allgemeinen: Je größer je lauter. In der nachfolgenden Tabelle sind zum Vergleich die Lärmwerte der Flugzeugklassen S 5, S 6 und S 7 bei einer Strecke "s" von 1000 Meter dargestellt. |
Flugzeugklasse | Strecke in Meter | Lärmwerte in d(BA) |
S 5 | 1000 | 80.233 |
S 6 | 1000 | 81.733 |
S 7 | 1000 | 85.233 |
Da der Gutachter die großen und demzufolge lauten Frachtflugzeuge in seinen Berechnungen einfach weggelassen hat, wurde nur ein "kleines" Lärmschutzgebiet ermittelt, daß rein zufälligerweise in etwa dem Gebiet entsprach, in dem bereits zu Zeiten der militärischen Nutzung, allerdings bei unterstelltem Tagflugbetrieb mit Spitzenpegeln von Jagdbombern weitgehende Lärmschutzmaßnahmen getroffen waren. |
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Der Gutachter hätte selbst mit 1000 Flugbewegungen von Klasse S 5- Flugzeugen und 500 Flugbewegungen von Prop 2-Flugzeugen rechnen können, es wäre kein größeres Lärmschutzgebiet ermittelt worden. |
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BI Nachtflughafen Hahn stellt fest: |
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Die zuvor beschriebenen Mängel bei den Fluglärmgutachten haben die Kläger in der Klageschrift vom 29. April 1996 beim Oberverwaltungsgericht Koblenz mit ausführlichem Zeugnisbeweis detailliert geschildert. | |||||||||||||||||||||||||
Zusammenfassung: Erst mit einer entsprechenden Anzahl von S 6 und/oder S 7-Flugzeugen wird das Lärmschutzgebiet größer! Wer einen Frachtflughafen betreiben will, muß auch Frachtflugzeuge in seine Berechnungen aufnehmen! Bei einem fast reinen Frachtflughafen ist es nicht richtig, Durchschnittswerte von Passagierflugzeugen anzusetzen, realistische Werte müssen angewendet werden. Wer Jumbos ankündigt, muß auch mit Jumbos rechnen! Wer Flugzeuge aus den GUS fliegen lassen will, darf für den Lärm nicht deutsche Normen ansetzen, sondern muß mit realistischen Verfahren rechnen! |
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Der Erörterungstermin beim Oberverwaltungsgericht: |
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Den detailliert vorgebrachten Vorwürfen der Kläger, daß bei den Lärmgutachten die großen und demzufolge lauten Flugzeuge nicht berücksichtigt wurden, konnte sich das Oberverwaltungsgericht nicht entziehen und hat diese ausführlich im Erörterungstermin am 26. Juni 1996 behandelt ".. können sich die Lärmausbreitung vorstellen quasi wie ein Zirkuszelt, wobei das geschichtet ist wie eine Zwiebel. Und zwar das äußerste Deckblatt ist im Prinzip das lauteste Flugzeug und dann kommen die leiseren drunter. Und jetzt ist die Frage, wenn Sie zu dieser Zone ist jetzt direkt davon abhängig, wieviele Ereignisse Sie haben wollen. Das Zelt bleibt in etwa gleich. Aber irgendwo schneiden Sie dann, weil dann die inneren Flugzeuge irgendwann unter die Schwelle fallen und dann haben Sie weiter außen nicht mehr diese Häufigkeit. Deswegen ist die Breite auch direkt abhängig von der Häufigkeit, die Sie zugrunde legen... " |
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![]() | |||||||||||||||||||||||||
Konsequenz dieser Aussage: |
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Auftrag des Gerichts:
Berechnung eines Nachtschutzgebietes ausgerichtet an a) 70 d(BA) Spitzenpegel außen - Überschreitung nicht häufiger als 6mal pro Nacht -. b) 67 d(BA) Spitzenpegel außen - Überschreitung nicht häufiger als 6mal pro Nacht -. Eingabedaten nach Maßgabe des von den Beteiligten gesondert darzulegenden - vom Modell Nürnberg (Anmerkung: Gutachten von 1992) abweichenden - Verkehrsszenarios. |
Hinweis-, Auflagen- und Beweisbeschluss vom 28.06.1996 | ||||||||||||||||||||||||
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Fluglärmuntersuchung der Firma Dorsch Consult Ingenieurgesellschaft mbH vom Oktober 1996: |
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![]() Der gute alte Persilschein, dieses Mal sogar für sich selbst ausgestellt! | |||||||||||||||||||||||||
Entsprechend den Vorgaben der Flughafen Hahn GmbH und des Wirtschaftsministeriums des Landes Rheinland-Pfalz erstellte Dorsch Consult mit Datum von 20. November 1996 eine neue Fluglärmuntersuchung zum Tag- und Nachtflugbetrieb am Flughafen Hahn im Rahmen der Erörterung beim OVG Koblenz. |
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Resümee des Gutachters Kaufmann von Dorsch Consult: |
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BI Nachtflughafen Hahn: |
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Das nächtliche Betroffenheitsgebiet richtet sich nach den Werten der lautesten von der Dorsch-Consult Ingenieurgesellschaft mbH in Ansatz gebrachten AzB-Klasse, die mit mehr als sechs Flugbewegungen besetzt ist. Die höchsten Lärmwerte der im Nachtflugbetrieb am Flugplatz Hahn zulässigen Maschinen befinden sich in der AzB-Klasse S 7, dicht gefolgt von den Werten der AzB-Klasse S 6. Damit die AzB-Werte der lautesten Flugzeuggruppe bei den Berechnungen überhaupt Auswirkung zeigen, müssen also mindestens sechs Flugbewegungen von Flugzeugen dieser Klasse in der jeweiligen Flugrichtung 21 oder 03 gerechnet werden. 650 Flugbewegungen der Klasse S 7 dividiert durch 360 Nächte ergibt durchschnittlich 1,81 Flugbewegungen je Nacht. 759 Flugbewegungen der Klasse S 6 dividiert durch 360 Nächte ergibt durchschnittlich 2,11 Flugbewegungen je Nacht. |
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![]() Schema der AZB-Klassen (Zwiebelschalenprinzip) | |||||||||||||||||||||||||
Rechenaufgabe aus dem kleinen Einmaleins für Fluglärmgutachter! |
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Zur Erinnerung: |
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Begutachtete Flugbewegungen: 3,92 von Klasse S 6 und Klasse S 7 je Nacht |
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Richtig gerechnet, Ziel erreicht! |
Müssen die Bürger der Ortsgemeinden Hahn, Würrich, Belg, Lautzenhausen, Bahnhof Hirschfeld, Lötzbeuren und Oberkleinich bei einer Verlängerung der Start- und Landebahn abgesiedelt werden? |
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