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Rechtsanwälte Kroke Beisken Bank Klückers
Düsseldorf 29.04.1996

An das
Oberverwaltungsgericht
7. Senat
Deinhardplatz 4

56068 Koblenz

Auszug aus der Klageschrift vom 29.04.1996

...
3.6.  Die Mitbenutzungsgenehmigung sieht keine Beschränkung des höchstzulässigen Startgewichtes vor. Insoweit sind auch zugelassen Flugbewegungen mit Flugzeugen der Klasse S 6 - MTOW bis 340 to - mit Lärmzulassung nach Kapitel 3 wie etwa die Typen McDonnell DC 8-73/RE oder lljuschin IL 62M/HK. Diese Flugzeugtypen, denen die streitbefangene Anlage uneingeschränkt offensteht, sind in den Berechnungen der Dorsch-Consult überhaupt nicht berücksichtigt worden. Dies gilt entsprechend für Flugbewegungen mit Flugzeugen des Typs Boeing 747 in den verschiedenen Frachterversionen, da die verschiedenen Frachterversionen des "Jumbo-Jets" die am häufigsten im Luftfrachtverkehr eingesetzten Flugzeuge sind. Die Beigeladene führt in ihrer Werbebroschüre

"Flughafen Hahn geht an den Start",

die wir auszugsweise als

Anlage 22 a

überrreichen, u.a. aus, die Runway weise die Voraussetzungen für Flüge über lange Mittelstrecken und kurze Fernstrecken - Medium to longrange capacity - auf. Ausdrücklich werden mögliche Flüge nach New York oder in den Nahen Osten aufgeführt. Auf diesen Strecken, insbesondere aber auf Transatlantikflügen, werden überwiegend Flugzeuge vom Typ Boeing 747 eingesetzt, wobei etwa der Typ Boeing 747-200 u.a. auch beim Nachtpoststern Verwendung findet.

Des weiteren führt die Beigeladene in ihrer vorgenannten Werbebroschüre aus März 1996 aus, daß überwiegend Vollcharter-Maschinen des Typs Iljuschin IL 76 T und der weltweit größte Lastenflieger, die Antonow 124, eingesetzt werden. Daß die Abfertigung des "Jumbo" sowie der Antonov möglich ist, wird in dem Bericht ausdrücklich erwähnt, Abfertigungsgerät dazu wird ausweislich des Berichtes vorgehalten.

Keines der vorstehend angesprochenen Flugzeuge der Klasse S 6 ist in den Berechnungen der Dorsch-Consult berücksichtigt worden. Dadurch wird das Ergebnis notwendig fehlerhaft; die durch die Dorsch-Consult ermittelten Schutzgebiete wären flächenmäßig größer ausgefallen, wenn auch der notwendige Anteil von Flugbewegungen der Klasse S 6 Berücksichtigung gefunden hätte. Die unterbliebene Berücksichtigung von Flugzeugen der Klasse S 6 erweist sich insbesondere vor dem Hintergrund als fehlerhaft, als etwa mit den Ausführungen auf Blatt 61 des Genehmigungsantrages der Beigeladenen ausdrücklich bestätigt wird, daß auch diese Flugzeuge die Anlage der Beigeladenen benutzen können, wobei sich aus der Länge der Startbahn lediglich bei Startvorgängen ggf. Einschränkungen des Startgewichts zu Lasten der Ladung und/oder des mitgeführten Treibstoffes ergeben können.

3.7  Der bisherige zivile Flugbetrieb auf dem Militärflugplatz Hahn hat bestätigt, daß der Flugplatz Hahn insbesondere auch durch die in den Berechnungen der Dorsch-Consult völlig übergangenen Flugzeuge der Klasse S 6 angeflogen wird. Der bisherige Tagflugbetrieb hat gezeigt, daß gerade die im Frachtflugverkehr am häufigsten eingesetzten Frachtflugzeuge in den Berechnungen der Dorsch-Consult nicht berücksichtigt worden sind, demzufolge die mit diesem Fluggerät verbundenen Lärmimmissionen auch bei den lärmmedizinischen Erwägungen, die auf den Berechnungen der Dorsch-Consult aufbauen, keine Berücksichtigung gefunden haben.

Dem als

Anlage 23

beigefügten Pressebericht läßt sich entnehmen, daß die Beigeladene in engen Verhandlungen mit der isländischen Fluggesellschaft Island-Air steht, die

"über eine Flotte von 12 Maschinen, 6 davon Boeings 747"

verfügt.

In der Pressenotiz, die wir als

Anlage 24

beifügen, wird u.a. über den bevorstehenden Abschluß einer Vereinbarung über 1.000 Frachtflüge pro Jahr berichtet. Die entsprechenden Verhandlungen hat die Beigeladene u.a. mit der CAL - Cavei Avir Lemitanim - geführt. Die CAL transportiert mit Flugzeugen der Typenreihe Boeing B 747 überwiegend Obst und Gemüse aus Israel nach Deutschland.

Gemäß den als

Anlage 25

beigefügten Presseberichten sollen die russischen Fluggesellschaft Besprimemyj, Airlines Veteran und Police Aero etwa 20 Frachtflüge pro Woche über die Anlage der Beigeladenen abwickeln. Da die Fluggesellschaft Besprimernyi nicht im JP Airline Fleet International eingetragen ist, können zur Flugzeugflotte dieser Gesellschaft keine genauen Angaben gemacht werden. Dennoch ist, wie bei allen russischen Fluggesellschaften, vorrangig mit dem Einsatz von Flugzeugen der Iljuschin - IL 62, IL 76 -, Tupolew - TU 134, TU 154 -, Antonow - AN 12, AN 24, AN 26, AN 124 - und Yakolew - YAK 40 - zu rechnen. Airlines Verteran, Moskau, verfügt über eine Iljuschin IL 76; Airlines Veteran Simfernopol, verfügt über sieben Iljuschin IL 76. Police Aero aus Archangelsk hat Flugzeuge vom Typ Antonow 24, Antonow 26, Iljuschin IL 76, Tupolew 134 und Tupolew 154 im Einsatz. Auch die russischen Fluggesellschaften Ukraina Air und Usbekistan Airlines sollen ausweislich der Presseberichte den Flugplatz Hahn anfliegen. Diese Fluggesellschaften verfügen über folgendes Fluggerät:

Yakolew YAK 40, lljuschin IL 114, Iljuschin IL 62, Iljuschin IL 76, Iljuschin IL 86, Tupolew TU 154, Antonow An 12 und Antonow A 24

Ukraina Airtine: Antonow An 32 B sowie durch die Deutsche Lufthansa AG wegen zu hoher Lautstärke ausgemusterte Boeing B 737-200 und insbesondere Antonow An 124. Wegen der beabsichtigten Transatlantiküberflüge ist zudem überwiegend mit dem Einsatz von Flugzeugen der Klasse S 6 zu rechnen, die in den Berechnungen der Dorsch-Consult, wie dargelegt, völlig übergangen worden sind. Dem als

Anlage 26

beigefügten Pressebericht kann entnommen werden, daß die Cargolux wegen anstehender Nachtflugbeschränkungen auf dem Flugplatz Luxemburg ihren Nachtflugbetrieb auf die Anlage der Beigeladenen verlagert. Im NurFrachtverkehr der Cargolux werden eingesetzt vier Flugzeuge des Typs Boeing B 747-200 F sowie drei Flugzeuge des Typs Boeing B 747-400 F. Auch die Cargolux wird also die Anlage der Beigeladenen mit einem Fluggerät anfliegen, das in den Berechnungen der Dorsch-Consult und damit auch im medizinischen Lärmgutachten keine Berücksichtigung gefunden hat.

3.8  Gerade die in den Berechnungen der Dorsch-Consult überhaupt nicht berücksichtigten Flugzeuge Boeing B 747 und McDonnell DC 8 führen zu außerordentlich hohen Lärmpegeln. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, daß eine Boeing B 747-230 in der Frachterversion über 20 km benötigt, um auf 1.000 m Höhe über Grund zu steigen. Weiche enormen Lärmpegel diese Großraumflugzeuge noch in einer Entfernung von 6,5 km nach dem Anrollen verusachen, läßt sich der nachfolgenden Tabelle entnehmen:

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