Weiterführende Links zum Verfahren beim Oberlandesgericht von Ryanland-Pfalz in Koblenz-Hahn
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Lufthansa-Klage am Oberlandesgericht Koblenz
Streit um Ryanair-Beihilfen am Flughafen Hahn

16.2.2009, Der Streit um mutmaßliche staatliche Beihilfen für den Billigflieger Ryanair am Flughafen Hahn wird die Gerichte wohl noch länger beschäftigen: Das Oberlandesgericht (OLG) in Koblenz deutete in der mündlichen Verhandlung am Montag an, dass es der Argumentation der klagenden Lufthansa wahrscheinlich nicht folgen wird. Allerdings will das OLG die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe zulassen.

Das Oberlandesgericht (OLG) in Koblenz beschäftigt sich seit Montag mit dem Streit um staatliche Beihilfen für den Billigflieger Ryanair am Flughafen Hahn. Lufthansa vertritt als Kläger die Auffassung, dass Ryanair am Hunsrück-Airport zu geringe Start- und Landegebühren zahlt. Zudem werde Ryanair von der Flughafengesellschaft durch Zahlungen für Marketing-Zwecke begünstigt, sagte ein Klagevertreter der Lufthansa vor Gericht. Dies sei eine unzulässige staatliche Subvention.

Der Flughafen und die rheinland-pfälzische SPD-Landesregierung hatten die Vorwürfe wiederholt zurückgewiesen. Ein Lufthansa-Sprecher bekräftigte am Montag, sein Unternehmen wolle die Sache vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe klären lassen. Dass auch die Europäische Kommission die Vorwürfe gegen den Flughafen Hahn prüfe, bestätige die Lufthansa in ihrer Rechtsauffassung.

Das Landgericht Bad Kreuznach hatte die Klage der Lufthansa im Mai 2007 abgewiesen. Die Richter erklärten damals, es gebe keine Rechtsgrundlage für einen Anspruch der Lufthansa. Nach Angaben eines OLG-Sprechers vertritt auch das Oberlandesgericht vorläufig die Auffassung, dass es ausschließlich Sache der Europäischen Kommission sei zu prüfen, ob in diesem Fall unrechtmäßige staatliche Beihilfen gezahlt wurden und ob diese gegen europäisches Recht verstoßen. Die Lufthansa sei auf das bereits laufende Prüfungsverfahren vor der EU- Kommission angewiesen. Dieses Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Das Oberlandesgericht will am 25. Februar ein Urteil verkünden.

(DPA vom 16.02.2009)