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Flugplatz Hahn
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Die Klage der Deutschen Lufthansa gegen der Hunsrückflughafen Hahn, wegen der angeblichen Zahlung EU-rechtswidriger Beihilfen an die Billigfluglinie Ryanair ist vom Landgericht Bad-Kreuznach abgewiesen worden
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Lufthansa klagt gegen Flughafen Hahn wegen Beihilfen für Ryanair.

Lufthansa klagt gegen Ryanair.

Bad Kreuznach/Frankfurt (dpa) Lufthansa klagt gegen den Hunsrück-Flughafen Hahn wegen ihrer Auffassung nach unrechtmäßig gezahlter Beihilfen für die irische Billigfluggesellschaft Ryanair. Die Lufthansa fordere unter anderem, dass Ryanair rund 2,7 Millionen Euro zurückzahle, die im Jahr 2003 wegen mutmaßlich reduzierter Flughafenentgelte nicht abgeführt worden seien, teilte das Gericht am Freitag in Bad Kreuznach mit. Zudem verlange Lufthansa Auskunft darüber, welche Beträge in Form von Marketing-Unterstützungen in den Jahren 2002 bis 2005 von der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH an Ryanair geflossen seien. Auch sie müssten zurückgezahlt werden.

Die Lufthansa will laut einer Mitteilung des Gerichts erreichen, dass in Zukunft keine staatlichen Beihilfen an Ryanair mehr gezahlt werden, ohne dass sie bei der EU-Kommission angemeldet und von dieser genehmigt wurden. Den Streitwert des Verfahrens habe die Klägerin mit rund zwei Millionen Euro beziffert. Die Lufthansa sei der Auffassung, sie habe als Wettbewerber der Ryanair einen Anspruch darauf, die Rückforderungen von Beihilfen zu verlangen. Die Klage sei dem Flughafen am 11. Dezember zugestellt worden. Einen Termin für einen Prozess vor einer Zivilkammer des Gerichts gibt es noch nicht.

Der Flughafen Hahn ist das deutsche Drehkreuz von Ryanair, die dort mit Abstand die meisten Flugziele anbietet. Die irische Fluggesellschaft will ihr Engagement in Hahn bis zum Jahr 2012 mit einer Milliardeninvestition ausbauen und ihre Flotte deutlich aufstocken. An der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH, die derzeit noch rote Zahlen schreibt, halten die Bundesländer Hessen und Rheinland- Pfalz jeweils 17,5 Prozent. Auf die Fraport AG entfallen 65 Prozent.

(Rhein-Mainer vom 15.12.2006)