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Abmahnung für Ryanair wegen zu hoher Gebühren | |
Der irische Billigflieger Ryanair hat nach Recherchen von SWR3 erneut überhöhte Gebühren bei Abflügen aus Deutschland berechnet. Das Unternehmen ist deswegen von der Wettbewerbszentrale in Bad Homburg abgemahnt worden. SWR3-Redakteur Stefan Troendle hat alle Fakten zusammengetragen.
Aufschlag höher als echte GebührenFluggäste in Friedrichshafen haben 70 Cent mehr gezahlt, der Unterschied bei Flügen vom Baden-Airpark in Karlsruhe: etwas mehr als 1 Euro. Besonders krass aber war der Unterschied bei den sogenannten 1-Cent-Flügen, mit denen das Unternehmen wirbt. Im Gegensatz zu teureren Flügen hat Ryanair dann nämlich 10 Euro "German Government Tax" verlangt, am Beispiel Hahn im Hunsrück bedeutete das eine Differenz von 5,65 Euro. Denn dort fallen lediglich 4,35 Euro Luftsicherheitsgebühr an. Das heißt: Der Aufschlag war höher als die eigentliche Gebühr – und das nicht zum ersten Mal. |
Ähnliche Fälle in der VergangenheitDas irische Billig-Unternehmen hatte vor zwei Jahren nämlich schon einmal überhöhte Gebühren berechnet. Nach einem SWR3-Bericht wurden diese aber sofort auf die tatsächliche Höhe gesenkt, Ryanair sprach anschließend von einem Fehler in der Verwaltung. Auch deswegen bewerten Fachleute das Vorgehen von Ryanair eher kritisch. Ronald Schmidt, Professor für Luftrecht an der Uni Darmstadt, glaubt nicht so recht an Zufall: "Es ist nicht auszuschließen, dass es ein gewisses System hat."
Preise korrigiert
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Flughafen | Ryanair berechnete bis 28.2.2008 |
Offizielle Luftsicherheits- gebühr |
Differenz |
Berlin-Schönefeld | 5,78 | 5,29 | 0,49 |
Karlsruhe | 5,30 | 4,26 | 1,04 |
Niederrhein | 3,19 | 2,97 | 0,22 |
Friedrichshafen | 6,50 | 5,80 | 0,70 |
Lübeck | 4,50 | 4,08 | 0,42 |
Altenburg | 5,70 | 5,31 | 0,39 |
Hahn | 10,00* | 4,35 | 5,65 |
Bremen | 10,00* | 4,31 | 5,69 |
* bei Sonderaktionen für 1 Cent |
(SWR vom 28.02.2008)