Absender:
Bürgerinitiative gegen den Nachtflughafen Hahn | Kleinich, 20. Februar 2007 |
An das
Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen
Rheinland-Pfalz
Referat Luftverkehr-Außenstelle Hahn
Gebäude 890
54483 Hahn-Flughafen
Passagierbezogene Luftsicherheitsgebühr
Der Entgeltordnung der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH vom 01.06.2006 haben wir entnommen, dass durch den Landesbetrieb Straßen und Verkehr Rheinland-Pfalz eine Luftsicherheitsgebühr in Höhe von 4,35 € je Fluggast erhoben wird.
Wir bitten Sie, uns mitzuteilen, wie hoch die Einnahmen aus der Erhebung der Luftsicherheitsgebühren von Passagieren des Flugplatzes Hahn im Jahr 2006 waren.
Außerdem bitten wir um Mitteilung, in welchen Haushaltstitel des Landes Rheinland-Pfalz die Einnahmen geflossen sind bzw. für welche Zwecke die eingenommenen Gelder verwendet wurden.
Für Ihre Bemühungen bedanken wir uns im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
BI Nachtflughafen Hahn
i.A.