Antwort des Landesbetrieb Strassen und Verkehr:
Luftsicherheitsgebühren sind keine Einnahmen des Landes Rheinland-Pfalz, sondern Gebühren der Luftsicherheitsbehörde zur Deckung der Kosten für die Durchführung der Amtshandlung.
Keine Angaben über die Höhe der erhobenen Gebühren.

Absender:

Bürgerinitiative gegen den Nachtflughafen Hahn
Kleinich, 20. Februar 2007

An das
Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen
Rheinland-Pfalz
Referat Luftverkehr-Außenstelle Hahn
Gebäude 890

54483 Hahn-Flughafen


Passagierbezogene Luftsicherheitsgebühr

Der Entgeltordnung der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH vom 01.06.2006 haben wir entnommen, dass durch den Landesbetrieb Straßen und Verkehr Rheinland-Pfalz eine Luftsicherheitsgebühr in Höhe von 4,35 € je Fluggast erhoben wird.

Wir bitten Sie, uns mitzuteilen, wie hoch die Einnahmen aus der Erhebung der Luftsicherheitsgebühren von Passagieren des Flugplatzes Hahn im Jahr 2006 waren.

Außerdem bitten wir um Mitteilung, in welchen Haushaltstitel des Landes Rheinland-Pfalz die Einnahmen geflossen sind bzw. für welche Zwecke die eingenommenen Gelder verwendet wurden.

Für Ihre Bemühungen bedanken wir uns im voraus.

Mit freundlichen Grüßen
BI Nachtflughafen Hahn
i.A.