Die "Lex Ryanair"


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Marketing-Support Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH ab 01.06.2006
Jährliche (ab Aufnahme des Flugbetriebs) durch die Fluggesellschaft beförderte Zahl der Passagiere, ab Flughafen Frankfurt-Hahn abfliegend Mindestanzahl der von der Fluggesellschaft angeflogenen Destinationen ab Flughafen Frankfurt-Hahn, sowie Mindestanzahl der Flüge pro Woche und Jahr Höhe und Zahlweise des Marketing-Supports;
Mind. 5.000 bis 100.00 Eine (1) Destination, mind. je drei (3) Mal pro Woche angeflogen bei mind. 52 Wochen durchgehendem Flugbetrieb ab Frankfurt-Hahn EUR 70.000; Einmalig zahlbar in drei Raten: 1. Rate nach Erstflug, 2. Sechs Monate nach Erstflug, 3. Zwölf Monate nach Erstflug
100.001 - 250.000 Drei (3) Destinationen, mind. je drei (3) Mal pro Woche angeflogen bei mind. 52 Wochen durchgehendem Flugbetrieb ab Frankfurt-Hahn EUR 80.000; Einmalig zahlbar in drei Raten: 1. Rate nach Erstflug, 2. Sechs Monate nach Erstflug, 3. Zwölf Monate nach Erstflug
250.001 - 500.000 Fünf (5) Destinationen, mind. je drei (3) Mal pro Woche angflogen bei mind. 52 Wochen durchgehenem Flugbetrieb ab Frankfurt-Hahn EUR 90.000; Einmalig zahlbar in drei Raten: 1. Rate nach Erstflug, 2. Sechs Monate nach Erstflug, 3. Zwölf Monate nach Erstflug
500.001 - 750.000 Sieben (7) Destinationen, mind. je drei (3) Mal pro Woche angeflogen bei mind. 52 Wochen durchgehendem Flugbetrieb ab Frankfurt-Hahn EUR 100.000; Einmalig zahlbar in drei Raten: 1. Rate nach Erstflug, 2. Sechs Monate nach Erstflug, 3. Zwölf Monate nach Erstflug
750.001 bis 1.000.000 Neun (9) Destinationen, mind. je drei (3) Mal pro Woche angflogen bei mind. 52 Wochen durchgehenem Flugbetrieb ab Frankfurt-Hahn EUR 115.000; Einmalig zahlbar in drei Raten: 1. Rate nach Erstflug, 2. Sechs Monate nach Erstflug, 3. Zwölf Monate nach Erstflug
Über 1.000.001 Mehr als elf (11) Destinationen mind. Je drei (3) Mal pro Woche angeflogen bei mind. 52 Wochen durchgehendem Flugbetrieb ab Frankfurt-Hahn EUR 130.000; Einmalig zahlbar nach Erstflug, gilt pro neue Destination bei mind. 52 Wochen Flugbetrieb
 
Weitere Bedingungen für die Gewährung von Marketing-Support
Förderungsintensität Der Marketing-Support ist maximal auf ein Drittel der Marketingkosen für die Bewerbung der neuen Destination beschränkt.
Nachweis über Destination Die Fluggesellschaft muss die Rentabilität der Streckenverbindung zu der neuen Destination, für die der Marketing-Support gewährt werden soll, durch Vorlage geeigneter Dokumente belegen.
Recht zur Rückforderung Der Flughafen Frankfurt-Hahn hat das Recht, den Marketing-Suport zurückzufordern, wenn die Fluggesellschaft die Verpflichtung zur Einrichtung der neuen Destination und zur Bediengung dieser Destination in der im Kriterienkatalog vorgesehenen Frequenz und Dauer nicht erfüllt. Dies gilt nicht, wenn die Fluggesellschaft anstatt der ursprünglich gelanten Destination eine neue Destination in gleicher Frequenz bedient.

siehe auch Passagierentgelte ab dem 01. Juni 2006
siehe auch Flugbewegungsentgelte ab dem 01. Juni 2006
siehe auch Abstellentgelte ab dem 01. Juni 2006