DHL fliegt schon wieder am Samstagnachmittag auf dem Flugplatz Hahn in der Platzrunden! |
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Unzulässig ist Flugbetrieb zur Ausbildung, Einweisung, zum Vertrautmachen oder zur Inübunghaltung von Luftfahrzeugführern:
1.2. in der Platzrunde mit Luftfahrzeugen über 5700 kg höchstzulässigem Abfluggewicht sowie wiederholter Anflug nach Instrumentenflugregeln an Sonntagen und bundeseinheitlichen Feiertagen, an Samstagen vor 07:00 Uhr und nach 13:00 Uhr sowie an Werktagen vor 07:00 Uhr und nach 21:00 Uhr,
Aus diesem Grund wurde von uns der Flughafen Hahn GmbH gegenüber eine Verwarnung gem. § 56 Abs. 1 OWIG ausgesprochen. Diese Verwarnung enthilet einen deutlichen Hinweis, dass jeder weitere Verstoß gegen die in Rede stehende Flugzeitbeschränkung von uns mit der Festsetzung eines Bußgeldes geahndet wird.
Die Flughafen Hahn GmbH zeigte sich mit der Verwarnung einverstanden und sicherte zu, dass dieser unzulässige Flugbetrieb zu den in der Genehmigung genannten Zeiten nicht mehr durchgeführt wird. Wir gehen deshalb davon aus, dass die betroffenen Anwohner von diesem - unzulässigerweise hervorgerufenen - Fluglärm nicht mehr belästigt werden.
13:16 Uhr |
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