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Kommentar: Die Vorgänge am Hahn müssen lückenlos aufgeklärt werden


Keine Frage: Am Flughafen Hahn gilt wie überall in der Republik die Unschuldsvermutung. Bei allen Hinweisen auf Unregelmäßigketen und irritierende Vorgänge ist nicht belegt, ob sich irgendjemand auf illegale Weise bereichert hat. Gut zu verdienen, ist kein Verbrechen - schon gar nicht in einer Marktwirtschaft. Und Verdächtigungen haben noch keine Beweiskraft.

Dietmar Brück kommentiert

Ebenso klar ist: Am Flughafen hält sich hartnäckig der Verdacht, dass staatliche Gelder verschleudert wurden - möglicherweise in Millionenhöhe. Der laufende Vertrag für die Passagierabfertigung beispielsweise kam nicht nur auf höchst dubiose Weise zustande, er liest sich auch wie eine Lizenz zum Gelddrucken.

Während der Flughafen in den finanziellen Abgrund trudelte, scheinen manche Firmen und ihre stillen Teilhaber prächtig verdient zu haben. Lange Zeit waren die Löcher in der Airport-Kasse ja auch kein Problem. Zur Not kam der passende Scheck aus Mainz. Wollte man kein Aufsehen in den parlamentarischen Kontrollgremien erregen, bediente der Hahn sich eben aus dem Liquiditätspool, der umstrittensten aller Landeskassen.

Das Geschäft mit der Passagierabfertigung scheint ein besonders eklatantes Beispiel für die Fehlsteuerung am Hahn. Wie können dort Gewinne vor Steuern von 30 bis 40 Prozent erzielt werden, wenn gleichzeitig der Flughafen vor der Insolvenz steht? Entweder wurde hier vollkommen fahrlässig verhandelt. Oder es gibt ein unbekanntes Netz von Nutznießern. Unabhängig davon wie barsch oder raubeinig der Flughafen-Geschäftsführer Heinz Rethage gelegentlich auftritt, er hat Recht, wenn er Licht in diesen Fall bringen will.

Allein schon die Tatsache, dass der wirtschaftliche Schaden, der möglicherweise durch den SSD-Kontrakt entstanden ist, absolut unterschiedlich bewertet wird, verlangt eine gründliche Untersuchung. Alle relevanten Unterlagen müssen zur Staatsanwaltschaft - und zwar vollständig und zügig, da Mitte April die Verjährung droht.

Anderenfalls dürfte es schwer sein, über die Einleitung oder den Verzicht auf Ermittlungen in Kenntnis aller relevanten Fakten zu entscheiden. Der Hahn-Aufsichtsrat und die rot-grüne Landesregierung sollten sich an die Spitze der Bewegung stellen, auch wenn ein möglicher Prozess im Jahr 2015 zweifelsfrei eine Belastung für den Wahlkampf wäre. Ein wirklicher Neuanfang am Hahn ist ohne konsequente Aufklärung unmöglich.

(Rhein-Zeitung vom 19.03.2014)