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Hahn: Streit um Ryanair-Rabatte


Koblenz/Hahn - Hat der hoch defizitäre Flughafen Hahn den Billigflieger Ryanair mit unerlaubten Rabatten geködert? Davon geht die Lufthansa aus - und hat den Hunsrück-Airport verklagt.

Bei der Verhandlung vor dem Oberlandesgericht (OLG) Koblenz wird deutlich, welches Risiko für den Hahn nicht nur bei den EU-Wettbewerbshütern in Brüssel lauert. Auch die Klage der Lufthansa kann gefährlich werden. Ihr Ziel: Das OLG soll den Hunsrück-Airport dazu verurteilen, Millionen Euro an unerlaubten Beihilfen vom Billigflieger Ryanair zurückzufordern. Dann aber, so fürchtet man im Hunsrück, ziehen die Iren ihre Flotte ab, von denen der Hahn im Passagiergeschäft völlig abhängig ist. Außerdem muss das OLG klären, ob der Hahn dem Land zu hohe Sicherheitsgebühren für die Kontrollen von Fracht und Passagieren in Rechnung stellt.

Für die Lufthansa geht es im komplizierten Dreieckverhältnis zwischen ihr, dem nahezu landeseigenen Flughafen und der Billigkonkurrenz vor allem um die Fluggebühren. Ihr Vorwurf: Nach der Entgeltordnung von 2001 mussten Fluggesellschaften pro abfliegendem Passagier 4,35 Euro berappen. Nur: Ryanair zahlte nichts für Start, Anflug und Landung. Denn die Iren flogen in die Ausnahmeregion der Tabelle: Sie konnten den Hahn gratis nutzen, weil ihre Flugzeuge ein gebührenfreies Abfluggewicht zwischen 5,7 und 90 Tonnen hatten. 2006 galt dann eine Tabelle, von dem auch der Hauptkunde am Hahn profitiert haben soll:

Sie legt die Messlatte bei der Zahl der Passagiere an, die eine Gesellschaft pro Jahr am Hahn befördert. Die Bandbreite lag zwischen 5,35 Euro für weniger als 100 000 Passagiere pro Jahr und 2,24 Euro ab 3 Millionen Passagieren. Und: Gesellschaften wurden von Lande- und Abfluggebühren oder Kosten für Flugsicherung und Abfertigung befreit, wenn die Maschinen nicht länger als 30 Minuten am Boden waren. Zudem kam, wie die Lufthansa moniert, Ryanair in den Genuss von Marketingunterstützung, wenn sie neue Flugstrecken vom Hahn aus eröffnete.

Die Lufthansa (LH) geht mit der Klage seit 2006 den langen Gang durch die Instanzen. Zuletzt erreichte sie beim Europäischen Gerichtshof, dass das OLG Koblenz trotz des seit Jahren laufenden EU-Beihilfeverfahrens gegen den Hahn verhandeln muss. Modellhaft rechnet die LH vor, dass allein für 2003 rund 2,7 Millionen Euro von Ryanair zurückzufordern sind. Aber: In dem Prozess soll es um die Zeit von 1999 bis 2012 gehen, in der Abrechnungen überprüft werden müssen.

Zum Unmut der Lufthansa vertagte Vorsitzender Richter Karl-Stephan Bock die Verhandlung bis September, weil aktuelle Schriftsätze zu komplexen Fragen gleich mehrere Aktenordner füllen und alle Seiten mehr Zeit für Stellungnahmen brauchten. Der LH-Anwalt überlegt, wie er rechtlich schneller zum Zug kommen kann.

(Rhein-Zeitung vom 10.04.2014)