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Entschließung des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) vom 13. Juli 2006 zur Wiederherstellung der Bundesstraße B 327

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 13. Juli 2006 folgende Entschließung beschlossen:

"Die bisherige rasante Entwicklung auf dem Flughafen Frankfurt-Hahn und die in jüngster Zeit dargelegten Expansionspläne der Ryanair sowie der Flughafen-Frankfurt-Hahn GmbH lassen für den Wirtschaftsraum rund um den Flughafen, damit auch für die Verbandsgemeinde Zell (Mosel), eine nachhaltige positive Entwicklung erhoffen. Einhellig wird daher der dringend notwendige Ausbau der Verkehrsinfrastruktur um den Flughafenstandort ausdrücklich gefordert und unterstützt. Einerseits ist hierbei der seit Jahrzehnten dringend erforderliche Ausbau der B 421 im Bereich des Moselaufstieges am Zeller Berg zu nennen.

Hier haben die Sperrung der L190, Ortsdurchfahrt Traben-Trarbach, und der geänderte Verkehrsfluss infolge der Einführung der Lkw-Maut zu einer drastischen Zunahme des Schwerlastverkehrs und zu einer gestiegenen Verkehrsbelastung insgesamt geführt.

Hierzu gehört aber auch, dass die dringend notwendige Fortführung und Verlegung der B 327(Hunsrückhöhenstraße) im Bereich des Flughafens Hahn wie im Planfeststellungsbeschluss für die Verlängerung der Start- und Landebahn des Flughafens Hahn festgeschrieben, auch tatsächlich durchgeführt wird.Jeglichen Überlegungen, die B 327 nicht zu verlegen und stattdessen ab Kappel über die B 50 bei Kirchberg umzuleiten, widerspricht die Verbandsgemeinde Zell ausdrücklich. Es besteht ein großes Interesse für den Verkehr aus der Region Zell an einer schnellen und direkten Verkehrsverbindung über den Hunsrück in den Bereich Morbach, Hermeskeil, Thalfang. Umgekehrt gilt dies jedoch genauso für den Verkehr aus dem Hunsrückbereich in die Moselorte der Verbandsgemeinde Zell (Mosel).

Darüber hinaus dient die Wiederherstellung der Bundesstraße 327 auch der Sicherstellung des regionalen Verkehrs.

Da die B 327 für die gesamte Hunsrückregion und dabei insbesondere für die angrenzenden Kommunen neben der B 50 die wichtigste Verkehrsader ist, ist eine Veränderung der durchgehenden Linienführung und der damit verbundenen längeren Fahrstrecken äußerst negativ und kann insbesondere mit Rücksicht auf die heimische Wirtschaft nicht akzeptiert werden. Die Verbesserung der Infrastruktur um den Flughafenstandort kann und darf nicht einhergehen mit der gleichzeitigen Verschlechterung der regionalen Verkehrsverbindungen in der wirtschaftlich benachteiligten Region. Die Verbandsgemeinde Zell fordert daher, die im Planfeststellungsbeschluss für die Verlängerung der Start- und Landebahn des Flughafens Franfurt-Hahn ausgewiesene Verlegung der B 327 auch tatsächlich zu realisieren."

(Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde Zell/Mosel, Kw 29/2006)