Sicherlich interessanter Nebeneffekt:
Die Wiederherstellung der B 327 hätte die Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH zahlen müssen, wohingegen die Ortsumgehung Bärenbach mit der dabei sicherlich rein zufällig verbundenen Anbindung der Hahner Cargo-Zone der Steuerzahler bezahlen darf!
War das ganze Theater um die B 327 vielleicht sogar von Anfang an ein abgekartetes Spiel?

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HAHN/MORBACH. Eine Verlegung der Hunsrückhöhenstraße zwischen den Abfahrten Lötzbeuren und Raversbeuren kommt für Hendrik Hering nicht länger in Betracht. Als Ursache dafür nennt der Mainzer Verkehrsminister das vergrößerte Schutzgebiet für Mopsfledermäuse.

Von unserer Redakteurin ILSE ROSENSCHILD

Dass die Hunsrückhöhenstraße (B 327) verlegt werden muss, war im Zusammenhang mit der Startbahn-Verlängerung am Flughafen Frankfurt-Hahn in einem Planfeststellungsbeschluss, einer Art Baugenehmigung, entschieden worden. Notwendig war sie geworden, weil die verlängerte Startbahn ansonsten der viel befahrenen Verkehrsader in die Quere gekommen wäre. Der Streckenabschnitt zwischen den Abschnitten Lötzbeuren und Raversbeu-ren sollte für insgesamt ein Jahr gesperrt werden. Inzwischen ist er seit eineinhalb Jahren zu. Der Verkehr wird offiziell über Kirchberg und Kappel umgeleitet. Viele Autofahrer haben längst die beliebte Abkürzung über Bärenbach gefunden. Für LKW-Fahrer ist diese Abkürzung allerdings gesperrt.

Durch die Airport-Erweiterung sei auch eine Neuordnung des Straßennetzes erforderlich, sagte der Verkehrsminister in einem Antwortschreiben auf eine Anfrage der CDU-Landtagsabgeordneten Alexander Licht und Hans-Josef Bracht. In einem entscheidenden Punkt hat sich die Ausgangslage für das Verkehrskonzept seit dem Planfeststellungbeschluss im Dezember 2004 aus Herings Sicht geändert: Das FFH-Schutzgebiet (FFH steht für Fauna, Flora, Habitat) Ahringsbachtal sei "insbesondere im Hinblick auf das Vorkommen der Mopsfledermaus im Wald um Lötzbeuren" erweitert worden. Werde die B 327 verlegt, können aus seiner Sicht deutliche Beeinträchtigungen des Gebiets nicht ausgeschlossen werden. Denn, so ein Sprecher des Ministeriums, die Trasse würde das Schutzgebiet queren. Deshalb werde eine Verlegung nicht länger in Betracht gezogen. Für den forst- und landwirtschaftlichen Verkehr werde ein Wirtschaftsweg auf der bisherigen Trasse eingerichtet.

Verkehrsplanerisch hat der Verzicht auf die Verlegung und damit die Schließung der Hunsrückhöhenstraße zwischen den Abfahrten aus der Sicht von Hering "keine gravierenden neuen Auswirkungen". Offenbar soll der Verkehr künftig über die B 50 via Bärenbach auf die B 327 zurückgeführt werden. In diesem Zusammenhang sei eine Detailplanung für eine Ortsumgehung Bärenbach bereits begonnen worden. Dann sollen dort auch Lastwagen fahren können. Die L 194 führt derzeit mitten durch den Ort.
Die Umgehungsstraße soll so dimensioniert sein, dass sie den zusätzlichen Verkehr von der B 327 aufnehmen kann, Schwerverkehr inklusive.


Künftig 11 000 Fahrzeuge rund um Bärenbach


Nach ersten Schätzungen werden laut Hering 11 000 Fahrzeuge am Tag erwartet. Die Planung soll bereits Ende des Jahres fertig sein. Nach der Genehmigung des Entwurfs und der Vorlage beim Rechnungshof Rheinland-Pfalz soll so schnell wie möglich die Planfeststellung beantragt werden.

Die Verkehrsbeziehungen zur und aus Richtung Mosel sowie in und aus Trier sind nach Auffassung des Ministers nur unwesentlich betroffen. Das zeige sich bereits jetzt an der derzeit baubedingten Schließung der B 327. Durch den Verzicht auf die Verlegung der Bundesstraße werden rund vier Millionen Euro eingespart.

Erst unlängst einigten sich die Flughafen-Betreibergesellschaft und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) im Zusammenhang mit einer Klage gegen die Airport-Erweiterung. Ein wesentlicher Bestandteil des Kompromisses betraf die Hunsrückhöhenstraße. Beide Parteien einigten sich darauf zu unterstützen, dass der derzeit gesperrte Streckenabschnitt geschlossen bleibt.

Der Flughafen hat laut Ministerium seinen Antrag auf Verlegung bereits zurückgezogen. Ist dieser Vergleich ausschlaggebend für den Sinneswandel im Ministerium? In der Behörde wird das bestritten. Das Fledermaus-Schutzgebiet sei entscheidend gewesen. Greift Hering denn dem neuen Planfeststellungsbeschluss vor? Nein, sagt sein Pressesprecher. Das Luftfahrtamt, in dieser Frage zuständig, entscheide autonom.

In der Region wird die neue Entwicklung nicht auf Begeisterung stoßen. Der Gemeinderat Morbach hatte im Juni gefordert, dass die geplante Trasse wie vorgesehen gebaut wird. Eine direkte Verbindung Richtung Koblenz und Ruhrgebiet hält auch Bürgermeister Eibes für notwendig.

In der damaligen Ratssitzung waren auch die Probleme für den langsam fahrenden Verkehr zur Sprache gekommen. Auf der zur Kraftfahrstraße ausgebauten B 50 dürfen landwirtschaftliche Fahrzeuge und langsame Zweiräder nicht fahren. Ein entsprechender Prozess ist beim Oberverwaltungsgericht noch anhängig.



Kommentar: Mopsfledermaus hat Vorfahrt

Nun ist die Katze aus dem Sack. Auch wenn die letzte Entscheidung der Planfeststellungsbehörde – dem Luftfahrtamt – vorbehalten ist, bleibt die Hunsrückhöhenstraße zwischen Raversbeuren und Lötzbeu-ren zu. Minister Hering hat sich weit aus dem Fenster gelehnt. Um im Bild zu bleiben: Die Mopsfledermaus hat Vorfahrt.

Eine andere Entscheidung dürfte auch die Genehmigungsbehörde nicht treffen, zumal der Flughafen seinen Antrag auf Verlegung offenbar schon zurückgezogen hat. Für den Verkehr bleibt das ohne große Konsequenzen, wenn die Ortsumgehung Bärenbach gebaut ist, glaubt der Minister. Ob der Schlenker über die B 50 tatsächlich so unproblematisch ist wie man in Mainz glaubt, muss sich herausstellen. Doch die Begeisterung bei Kommunen wie Morbach und bei den Landwirten hält sich in Grenzen. Dass die Erweiterung des Schutzgebietes erst nach der Planfeststellung erfolgte, ist für Politik und Flughafen-Betreiber vorteilhaft. Hätte man bei der Entscheidung für die Flughafen-Erweiterung gewusst, dass die B 327 dauerhaft unterbrochen wird, hätte es vermutlich einige Widerstände mehr gegeben. Jetzt sind Fakten geschaffen.

(Trierischer Volksfreund vom 18.12.006)

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