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Berufung: Flughafen Lübeck will Ryanair-Rabatte nicht offenlegen

Lübeck - Die juristische Auseinandersetzung zwischen dem Flughafen Blankensee und Air Berlin geht weiter. Der Flughafen hat Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Kiel eingelegt. Das wurde gestern im Hauptausschuss der Bürgerschaft bekannt gegeben.

Das Landgericht Kiel hatte am 28. Juli die Rabatte des Flughafens für Ryanair als unzulässig bewertet und den Airport zur Offenlegung seiner Verträge mit der irischen Fluggesellschaft verurteilt. "Wir werden diese Verträge nicht offenlegen", erklären Flughafen-Koordinator Johannes Scharnberg und Geschäftsführer Matthias Seidenstücker. Stadt und Flughafen hätten sich darauf geeinigt, vor dem Oberlandesgericht Schleswig Berufung einzulegen. Bis zu einer Entscheidung können Monate ins Land gehen, schätzen die Lübecker Verantwortlichen. Als weitere Instanzen stehen der Bundesgerichtshof und womöglich sogar der Europäische Gerichtshof zur Verfügung.

Das Gericht hat den Beihilfe-Tatbestand nicht ausreichend geprüft und es sich aus unserer Sicht zu leicht gemacht", sagt Koordinator Scharnberg. Aus Lübecker Sicht liege keine Beihilfe für Ryanair vor. Demzufolge habe Air Berlin auch keinen Anspruch auf Einsicht in die Verträge. Dass Flughäfen in der Wachstumsphase mit Anlaufverlusten arbeiten, sei völlig normal und auch bei größeren Airports üblich, erläutert Geschäftsführer Seidenstücker.

Obwohl Flughafen und Stadt in der Vergangenheit keine guten Erfahrungen vor Gericht gemacht haben, herrscht Zuversicht. Koordinator Scharnberg: "Wir würden nicht in Berufung gehen, wenn wir nicht Fleisch und Knochen sehen würden." Auch der neuseeländische Mehrheitseigner des Flughafens, Infratil, hält Blankensee die Treue. Seidenstücker: "Wir sind ein langfristiges Engagement eingegangen." Der 41-Jährige, der nach einer Erkrankung seinen Job wieder aufgenommen hat, sucht nun mit nach einem Nachfolger, der ihn als Flughafen-Chef ablösen kann.

Von Kai Dordowsky, LN

(Lübecker Nachrichten vom 06.09.2006)