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Air Berlin gegen Blankensee: Rätselraten um den Richterspruch

Hat der Flughafen Blankensee mit unzulässigen Beihilfen den irischen Billigflieger Ryanair subventioniert? Die Frage ist bislang noch nicht endgültig beantwortet. Obwohl seit August 2005 die Kammer für Handelssachen des Kieler Landgerichtes diese Klage der Berliner Fluggesellschaft Air Berlin verhandelt. Der Urteilsspruch von Freitag lässt den Lübecker Flughafen-Koordinator Johannes Scharnberg aber ratlos zurück. "Ohne Auswertung der Begründungen ist eine Aussage ohne Spekulation eigentlich nicht möglich", so Scharnberg. Mit der Zusendung des Urteils und der Begründung wird erst in einigen Wochen gerechnet.

Jedenfalls vertritt das Gericht die Ansicht, dass die Entgeltordnung des Lübecker Flughafens nicht korrekt war. Die Lübecker konnten die Zweifel der Richter nicht ausräumen. Es gebe Anzeichen, dass für Ryanair von den üblichen acht Euro pro landendem Passier abgewichen worden sei, erklärte das Gericht bereits im Mai. Die irische Fluggesellschaft habe mit dem Lübecker Airport eine Individualvereinbarung geschlossen, die aber in der allgemeinen Entgeltordnung des Flughafens nicht auftauche, hieß es.

Mittlerweile hat der Flughafen Lübeck aber reagiert. Seit Mitte Juni ist eine andere Entgeltordnung in Kraft: Dort werden 3,60 Euro als reguläres Passagierentgelt angegeben, zudem werden verschiedene Rabatte aufgeführt. Transportiert beispielsweise eine Airline mehr als 250 000 Passagiere, die vom Flughafen Blankensee starten, reduziert sich das Passagierentgelt laut neuer Verordnung auf 1,35 Euro.

Neben den Entgelten war aber auch die Transparenz Teil des Urteilsspruchs. Demnach verlangt das Gericht, dass der Lübecker Flughafen Auskunft darüber gibt, ob und welche Gelder zum irischen Billigflieger geflossen sind. Von dieser Offenlegung hängen noch weitere Anklagepunkte ab, so das Gericht. "Angesichts der Informationslage können wir noch keine Bewertung abgeben", so Scharnberg.

Unklar ist auch, ob Air Berlin überhaupt klageberechtigt ist, denn die Fluggesellschaft ist nie vom Flughafen Blankensee abgehoben. Sollten die Fluggesellschaft Air Berlin oder der Flughafen Lübeck ein Berufungsgericht anrufen, wäre die nächste Instanz das Oberverwaltungsgericht Schleswig.

(Josephine von Zastrow, Lübecker Nachrichten, 01.08.2006 )