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Trinkwasser-Urteil offen – Lärmschutzstreit vor Einigung

Oberverwaltungsgericht Koblenz verhandelte gestern Klagen der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach und der Gemeinde Morbach wegen Flughafenausbau

KOBLENZ. Die Klagen der VG Traben-Trarbach und der Gemeinde Morbach gegen den Planfeststellungsbeschluss Verlängerung Start- und Landebahn Flughafen Hahn wurden gestern vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz verhandelt. Während sich für die Morbacher in Sachen Lärmschutz eine außergerichtliche Einigung andeutet, ist das Urteil im Fall des Trinkwasserschutzes für die Gemeinde Enkirch völlig offen.

Wie immer auch das Urteil des OVG Koblenz in etwa zwei Wochen lauten wird: Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach, Ulrich K. Weisgerber, wird sich von niemandem vorwerfen lassen müssen, nicht alles für die 1800 Enkircher und deren Trinkwasser aus dem Ahringstal getan zu haben. Gestern war der vorerst vorletzte Akt einer langen und für die Enkircher sehr traurigen Geschichte. Kläger und Beklagte brachten vor den drei Richtern des OVG ihre Argumente vor, beide Parteien hoffen nun darauf, dass die Richter zu ihren Gunsten entscheiden.


Plakate nicht erwünscht


Moralische Unterstützung erhielt Weisgerber von rund 50 Enkircher Bürgern. Sie waren eigens mit einem Bus nach Koblenz gereist; sie entrollten vor dem Gerichtssaal Plakate, in denen sie ihre Sorgen kundtaten. "Denkt an die nächste Generation" oder "Auch Richter brauchen sauberes Trinkwasser" war darauf zu lesen.

Vorsitzender Richter Burghard Hoffmann verbat sich das Hochhalten der Plakate im Gerichtssaal. "Gesundes Trinkwasser ist auch das Ansinnen des Gerichts. Das muss man nicht plakativ zum Ausdruck bringen", sagte er.

Beim Verfassen der Klage der Verbandsgemeinde waren die Ereignisse der vergangenen Wochen noch nicht bekannt. Der Trinkwasserbrunnen Ahringstal musste wegen erhöhter Werte des Krebs erregenden Stoffes Naphthalin geschlossen werden. Als Ursache vermutet die VG eine Baumaßnahme auf dem Flughafen Hahn, bei der ein giftiges Teergemisch verwendet wurde.


In der Sache ermitteln Kripo und Staatsanwaltschaft.


Das Gericht hakte in diesem Punkt zwar nach, gab aber gleichzeitig zu verstehen, dass diese Baumaßnahme – die Vertreterin des Flughafens sprach von einer "Panne" – nicht Gegenstand des Verfahrens sei. Deshalb war es auch kaum verwunderlich, dass das Gericht nach eine kurzen Unterbrechung einen Beweisantrag der Verbandsgemeinde ablehnte.

Die VG wollte über ein Sachverständigengutachen feststellen lassen, dass die im Quellbereich des Ahringsbaches eingebauten Erdmassen mit polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) belastet sind und dass die vom Flughafen eingesetzten Wasch- und Lösungsmittel eine Auswaschung der im Bach vorhandenen Schadstoffe (PAK) bewirken.

Joachim Gerke, Leiter der Trierer Regionalstelle Wasserwirtschaft der SGD Nord, sagte auf Befragen des Gerichtes, dass die nachgewiesenen Naphthalin-Werte "normal" seien. Alles deute auf eine natürliche Ursache hin, da das Naphthalin überall in der Umwelt vorkomme. Auf die Frage des Richters, warum denn der Brunnen überhaupt geschlossen worden sei, sagte Gerke: "Das müssen Sie die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich fragen."

Abschließend ergriff noch einmal VG-Chef Weisgerber das Wort. Der jüngste Schadensfall zeige, dass das exorbitante Risiko nur in einer Katastrophe enden könne. Und: Er gehe davon aus, dass die weiteren Ermittlungen der Kripo weitere Erkenntnisse erbringen, die für die juristische Einschätzung von elementarer Bedeutung seien.

Wie die Klage der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach ausgeht, ist noch völlig offen. Was Morbach angeht, deutet sich dagegen eine überraschende Wende an: Die Richter regten eine außergerichtliche Einigung der Parteien an. Die Gemeinde Morbach will vor dem Oberverwaltungsgericht Lärmschutz für die drei Dörfer Hundheim, Hinzerath und Wederath erstreiten und beantragte vor Gericht deren Aufnahme in das Nachtschutzgebiet.


Gremien müssen noch befragt werden


Die Kommune will erreichen, dass die 1997 höchstrichterlich für den Flughafen Frankfurt-Hahn festgelegten Lärmschutz-grenzen auch im neuen Planfeststellungsbeschluss übernommen werden. Darin sind derzeit allerdings weniger restriktive Werte festgeschrieben.

In einer Beratungspause haben sich die Beteiligten laut Flughafen-Chef Jörg Schumacher "aufeinander zubewegt", konnten allerdings keine Entscheidung herbeiführen, ohne ihre Gremien zu befragen. Mit einer Entscheidung des Gerichts ist nicht vor dem 15. November zu rechnen (über die Verhandlung der Morbacher Klage folgt morgen ein Bericht).

(Trierischer Volksfreund vom 28.09.2005)

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