Hut ab!
Gut, dass die Gemeinde Irmenach wenigstens gegen die geplanten Windräder wegen des zu hohen Lärms votiert hat!

Zurück zur Übersicht

drucken

Irmenach sieht keine Probleme

Flughafenausbau: Gemeinderat befürchtet keine Nachteile bei Verlängerung der Startbahn

IRMENACH. (mm) Der Gemeinderat Irmenach befasste sich mit dem Raumordnungsverfahren Flugplatz Hahn betreffend Verlängerung der Start- und Landebahn. Ergebnis: Irmenach muss keine Nachteile befürchten.Der Rat stimmte daher zu.

  1. Die Ortsgemeinde Irmenach liegt innerhalb der militärischen Lärmschutzzone II beziehungsweise der 60 dB-Linie und ist daher durch Abgabe einer Stellungnahme zu beteiligen. Ratsmitglied Heinz Günter Becker hatte sich eingehend mit den Unterlagen befasst und informierte den Rat über die wichtigsten Plandaten.1. Die Verlängerung der Start- und Landebahn um rund 800 Meter ist ausschließlich durch Langstreckenfrachtverkehr notwendig und erfordert eine Verlegung der Hunsrückhöhenstraße (B 327).
  2. Innerhalb des Flughafenareals werden die Rollwege optimiert.
  3. Es soll zuerst wegen des Zeitgewinns die Verlängerung realisiert werden und danach erst die Verlegung
  4. der B 327. In der Zwischenzeit ist es notwendig, die derzeitige B 327 zu sperren (etwa Büchenbeurener Kreuzung B 327/B 50 bis B 327 Abfahrt Raversbeuren). Der Verkehr der B 327 soll über Kirchberg/B 50 umgeleitet werden.
  5. Durch interne Maßnahmen ist die nutzbare Startbahnlänge von derzeit 2 745 Meter auf 3 045 Meter zu vergrößern, was für den Personenflugverkehr ausreichend wäre. Die Verlängerung der Startbahn um weitere 800 Meter bringt Verbesserungen nur für den Frachtverkehr, so Becker.In den Unterlagen wurden weiterhin verschiedene Daten betreffend Passagiervolumen, Fracht, Flugbewegungen und Beschäftigte im Jahre 2015 untersucht.

Aus den vorliegenden Unterlagen ergeben sich, so Becker, für Irmenach keine Erhöhung des Lärms, beim Forst keine Aufwuchshöhenbeschränkungen und für Baugebiete keine Siedlungsbeeinschränkungen. Ortsbürgermeister Karl-Heinz Tatsch sagte, dass er keine Veranlassung sehe, sich dem Raumordnungsverfahren zu widersetzen.

Einstimmig schloss sich der Rat den Ausführungen von Ortsbürgermeister Tatsch an.

(Trierischer Volksfreund vom 28.09.2002)