Klage gegen Planfeststellungsbeschluß

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Beschluss unter Beschuss

Drei Gemeinderäte klagen gegen Bundesstraße 50

BERNKASTEL-WTTLICH. (mai)
Nach Ürzig haben sich nun auch Zeltingen-Rachtig und Longkamp für eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zur B 50 neu entschieden.

Klar fiel die Entscheidung des Gemeinderates Zeltingen-Rachtig für eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zur B50 neu aus: 13 Räte stimmten dafür, keiner dagegen und zwei enthielten sich. Um die Frist bis zum 28. März zu wahren, hat die Gemeinde nun das Anwaltsbüro Redecker beauftragt, die Klage einzureichen. Ein endgültiges Ja zum Rechtsstreit bedeutet das nicht. Bürgermeister Hans-Peter Ehses: "Wir haben sechs Wochen für die Begründung. Das Anwaltsbüro wird uns die möglichen Ansatzpunkte nennen und dann entscheiden wir, ob es bei der Klage bleibt." Ziel ist es, das Projekt zu kippen. Ehses: "Wenn wir klagen, dann geht es grundsätzlich gegen die B 50 neu." Zeltingen-Rachtig zählt zu den von der Bundesstraße am meisten betroffenen Orten. Das Naherholungsgebiet der Gemeinde würde zerschnitten. Falls die Gemeinde die Klage zurückzieht, müsste sie bis dahin enstandene Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, um die 10 000 Mark schätzt Ehses. Longkamp hatte sich mit einer Mehrheit von elf zu sechs Stim-

men gegen den Planfeststellungsbeschluss ausgesprochen. Die Longkamper, die vor Gericht ebenfalls vom Büro Redecker vertreten werder, wollten sich damit jedoch nicht grundsätzlich gegen die B 50 neu aussprechen. Bürgermeister Hans Herrmann sagte, die Gemeinde wolle damit dokumentieren, dass ihre Einwände gegen die Straße nicht ausreichend berücksichtigt worden seien. Auch Longkamp wird über die Klagebegründung erst später entscheiden. In der Gemeinderatssitzung in Longkamp wurde die mangelnde Unterstützung der Politiker kritisiert. Weder die Regierungsparteien in Mainz noch in Berlin hätten sich um die Belange der Gemeinde gekümmert. Der Ministerpräsident habe zwar Morbach besucht, doch die Region, in der es vonnöten gwesen wäre, mit den Bürgern zu diskutieren, sei von der Politik sträflich vernachlässigt worden, so der einhellige Tenor.

Die Entscheidung im Rat Graach fiel denkbar knapp gegen eine Klage aus. Mit fünf zu fünf Stimmen und einer Enthaltung gab es keine Mehrheit für die Klage und so wurde sie abgelehnt. Vor allem die drohenden Kosten von mehreren zehntausend Mark hatten die Gegner abgeschreckt. Bürgermeister Werner Geller meinte, wären die Kosten geringer gewesen, hätte es vermutlich eine Mehrheit für die Klage gegeben.

(Trierischer Volksfreund v. 22.03.2001)

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