Klage gegen Planfeststellungsbeschluß

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Anwalt wirft Behörden Rechtsmissbrauch vor

Klage gegen Planfeststellungsbeschluß: Klaus Kall vertritt vier Winzer vor Gericht - 50 Personen unterstützen das Verfahren

Von unserer Redakteurin MARION MAIER

BERNKASTEL-WWMICH. Die Behörden stützen sich auf veraltete Daten und lavieren gesetzwidrig am Bundesverkehrswegeplan vorbei, Es ist harter Tobak, was Klaus KalL dem Landesamt für Straßenwesen in Koblenz in Sachen B 50 neu vorwirft.

"Seit über 30 Jahren werkeln die Behörden an der Auswahl der Trassen für die B 50 neu. Doch das Holter-die-Polter-Produkt, das da jetzt rausgekommen ist, ist nur noch als peinlich zu bezeichnen." Klaus Kalls Kritik am Planfeststellungsbeschluss zur B 50 neu ist vernichtend.
Der Rechtsanwalt, der vier Winzer beim Oberverwaltungsgericht Koblenz in Sachen Bundesstraße vertritt, kritisiert nicht nur, dass Gutachten beispielsweise zu Lärm und den Auswirkungen der Bauphase fehlen, seine Kritik geht sehr viel weiter.

"Voraussetzungen für Beschluss stimmen nicht"

"Den Planfeststellungsbeschluss hätte es rechtlich gesehen nie geben dürfen!" sagt der Düsseldorfer, und das ist eine Kernaussage seiner Klage.

Kall ist der Meinung, dass die vorgelagerten Verfahrensschritte, auf denen der Planfeststellungsbeschluss fußt, ungültig sind und dem Beschluss, deshalb die Grundlage fehlt. Für seine Klienten sei das entscheidend, weil sie durch die Straße massiv in ihrer Existenz bedroht seien. Jeder Eingilff in ausgeübtes Gewerbe müsse jedoch gerechtfertigt sein,- und das sei bei der B 50 neu mit einem unrechtmäßigen Planfeststellungsbeschluss eben nicht der Fall.

Der Düsseldorfer Anwalt vertritt vor Gericht vier Winzer. Hinter der Klage stehen jedoch eine Unterstützungsgemeinschaft von 30 Personen sowie weitere 20 Geldgeber. Die vier Winzer wurden ausgewählt, weil sie von den Auswirkungen der geplanten Straße am stärksten betroffen wären.

Unrechtmäßig ist der Beschluss für Klaus Kall deshalb, weil seiner Meinung nach das Landesamt für Straßen und Verkehrswesen auf veraltete Daten zurückgegriffen hat - und zwar in der Linienbestimmung. In einem solchen Verfahren, das dem Planfeststellupgsverfahren vorausgeht, werden mögliche Trassen, untersucht. Kall: "Dem Linienbestimmungsverfahren von 87 lagen die Zahlen der 80er Jahre zugrunde, aber der Verkehr hat sich völlig anders entwickelt. Dadurch, dass das amerikanische, das französische und zum Teil auch das deutsche Militär abgezogen wurden, gibt es keinen Ziel- und Quellverkehr mehr zwischen Hahn und Bitburg."

Ein weiterer Punkt in Kalls Klage: "Die B 50 neu wird durch keinen Bundesverkehrswegeplan legitimiert." Der 93er Plan, der hoffnungslos unterfinanziert gewesen sei, sei abgelaufen (die Bundesverkehrswegepläne gelten fünf Jahie lang), der neue sei noch in Arbeit. Kall: "Der Bundesvdrkehrswegeplan soll hier von dem Planfeststellungsbeschluss schlicht unterlaufen werden - das ist rechtsmissbräuchlich ohne Ende!" Das Bundesverkehrsministerium habe sich zudem in Widersprüche verwickelt, als es die B 50 neu in das zwischenzeitlich aufgestellte Investitionsprogramm 1999-2002 aufgenommen habe. Dieses Programm sollte laut Verkehrsministerium nämlich nur Projekte mit nur gültigen Baugenehmigungen enthalten.

Ein weiterer Mangel, den Kall dem Landesamt in Koblenz anlastet, ist die fehlende Umweftverträglichkeitsprüfung (UVP). Schon einmal hatte Kall das Koblenzer Gericht in ähnlicher Sacbe Recht gegeben.

Damals hatte er die fehlende UVP beim Planfeststellungsbeschluss zur A 60 moniert. Entgegen der europäischen Rechtssprechung, so Kall, habe das Bundesverwaltgericht das Urteil zur A 60 zwar kassiert, doch mittlerweile habe der Europäische Gerichtshof klargestellt, dass das UVP-Recht einzuhalten sei.
Kali: "Dieses Recht ist auf Akzeptanz und Rechtsfrieden ausgerichtet. Es schreibt vor, dass für Gutachten der Untersuchungsrahmen, aber auch die Gutachter zusammen mit den Betroffenen ausgesucht werden müssen. Das ist hier nie passiert!" Ohne Winzer mit Übernachtungsbetrieben oder auch die Ortsgemeinden je gehört zu haben, habe das Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen beispielsweise das Tourismusgutachten beim Europäischen Tourismus-Institut Trier.(ETI) in Auftrag gegeben. Kall: "Das ist keine objektive Aufklärung. Das gesamte Verfahren lässt die Behörden als befangen erscheinen."

(Trierischer Volksfreund v. 05.03.2001)

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