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Luftfahrt-Bundesamt legt Bilanz für 1998 vor:
Insgesamt 922 Ramp-Checks an ausländischen Flugzeugen

Seit dem 1. Juli 1996 überwachen die Mitarbeiter des Fachbereichs "Technische und flugbetriebliche Inspektion" ("Task-Force") des Geschäftsfeldes "Luftverkehrssicherheit" des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) ausländische Fluggesellschaften auf die Einhaltung technischer und flugbetrieblicher Vorschriften. Basis dieser Vorschriften ist die Konvention der internationalen Zivilluftfahrt-Organisation ICAO zur Verbesserung der Sicherheit in der internationalen Luftfahrt.

Vom 1. Januar bis einschließlich 31. Dezember 1998 führten die Mitarbeiter der "Task Force" insgesamt 922 Kontrollen (sogenannte "Ramp-Checks") an ausländischen Luftfahrzeugen aus EU-Staaten als auch aus den sogenannten Drittländern durch (1997: 703 Kontrollen). Dabei entsprachen 88 Prozent der kontrollierten Flugzeuge den internationalen Standards. Bei 10 Prozent der überprüften Luftfahrzeuge wurden Mängel festgestellt, bei denen der Abflug zwar noch erlaubt werden konnte, doch wurden die zuständigen ausländischen Behörden dahingehend informiert, entsprechend auf die Behebung der festgestellten Mängel bei diesen Fluggesellschaften zu drängen. In 19 Fällen (2 Prozent) wurde 1998 ein Startverbot ausgesprochen, was nach Behebung der festgestellten Mängel vor Ort wieder aufgehoben werden konnte. Einer Gesellschaft mußte wegen Wartungsmängeln an ihrem Flugzeug der Einflug entzogen werden. Sobald diese Gesellschaft den Nachweis erbracht hat, daß die Wartung wieder internationalen Standards entspricht, darf sie erneut einen Antrag auf Einflugerlaubnis stellen. Die festgestellten Mängel waren recht vielfältig, nur einige seien hier genannt:

Wegen Überschreitung des maximalen zulässigen Landegewichts wurde in einem Fall ein Bußgeldverfahren eingeleitet. In einem weiteren Fall wurde die zuständige Behördeunterrichtet. Die Überprüfungen der Flugzeuge wurden an allen deutschen Verkehrsflughäfen durchgeführt. "Die Sicherheitsexperten des LBA haben damit vom 1. Juli 1996 bis zum 31. Dezember 1998 insgesamt 1728 Kontrollen durchgeführt.
Beanstandungen gehen quer durch alle Gesellschaften", ergänzt eine Sprecherin des LBA die Bilanz.

Inzwischen arbeiten die dreiköpfigen Teams, die jeweils aus einem Flugbetriebsprüfer und zwei technischen Betriebsprüfern bestehen, auch an den Wochenenden und während der Nachtstunden. So können die Fluggesellschaften erfaßt werden, die ausschließlich während dieser Zeiten deutsche Flughäfen benutzen.

Insgesamt wurden 98 Prozent der 1998 nach Deutschland einfliegenden Airlines mindestens einmal überprüft. Dieser Umstand ist der absoluten Mobilität durch Fahrzeuge und der EDV-gestützten Vorbereitung der Einsatzpläne zu verdanken. Je mehr Airlines überprüft wurden, um so mehr Daten konnten im neuen "Kommunikations- und Informationssystem für Luftverkehrssicherheit (KISLS)" zur weiteren Analyse der "Ramp-Check"-Ergebnisse gespeichert werden. Außerdem ermöglicht die Datenvernetzung durch das KISLS-System einen Austausch von technischen und flugbetrieblichen Informationen zwischen dem LBA und den für die zivile Luftfahrtverwaltung ebenfalls mit zuständigen Landesbehörden.

"Wenn durch die Ramp-Checks alleine noch keine Flugunfälle verhindert werden können, so tragen sie doch zur Sicherheit in der internationalen Luftfahrt bei, indem sie das Sicherheitsbewußtsein bei allen Beteiligten schärfen. Es ist seit 1996 ein Rückgang von Beanstandungen bei den Überprüfungen zu verzeichnen. Dies liegt hauptsächlich am verstärkten Einsatz von besser gewartetem Fluggerät und dem Wissen, daß ausländische Flugzeuge in Deutschland überprüft werden können. Manche ausländische Fluggesellschaften meiden deshalb Deutschland inzwischen ganz", so die Sprecherin des Luftfahrt-Bundesamtes. Es gehe bei dieser Überwachungsaufgabe grundsätzlich nicht nur um die Kontrolle einzelner Flugzeuge, bei denen ggf. ein Startverbot ausgesprochen wird, "sondern vielmehr auch um die Auswertung an Fehlerhäufungen, die wiederum in ihrer Gesamtheit auf mögliche Mängel in der Airline-Organisation oder auf einen Mangel in der Überwachungspflicht der zuständigen ausländischen Luftfahrtbehörde hinweisen können".

(Presseerklärung Luftfahrtbundesamt vom 09.04.1999)

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