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"Nachtflugverbot"

Ein Nachtflugverbot für den Frankfurter Flughafen ist rechtlich nicht möglich; nur für die geplante vierte Bahn könnte eine Betriebsruhe zwischen 23 Uhr und 5 Uhr angeordnet werden. Dies ist das Ergebnis einer rechtlichen Stellungnahme, die der Bundesverband Internationaler Express- und Kurierdienste (BIEK) in Auftrag gegeben hatte.

Die Expertise des Kölner Rechtsanwalts Markus Geisler, Experte für Luftverkehrsrecht, steht damit im Gegensatz zu den Aussagen des Regionalen Dialogforums. Das RDF, das die Umsetzung des Mediationspaketes begleiten soll, hatte vor zwei Wochen ein eigenes Gutachten präsentiert und das Nachtflugverbot als "im Prinzip machbar" erklärt. Das Gutachten war von Professoren und Rechtsanwälten aus Freiburg und Köln erstellt worden.

Die Nachtruhe sei schon mit dem Widmungszweck des Frankfurter Flughafens als internationaler Verkehrsdrehscheibe nicht vereinbar, betont Geisler. Durch das Nachtflugverbot würden "ganze Verkehrssegmente" wie Postverkehr, Charterflüge und Frachtverkehr mit reinen Cargo-Maschinen von der Nutzung des Flughafens ausgeschlossen. Eine solche "umfassende Betriebsbeschränkung" könnte allenfalls durch "außergewöhnlich schwerwiegende Gründe in Gestalt eines besonderen öffentlichen Interesses vorliegen", urteilt der Rechtsanwalt. Das öffentliche Interesse aber sei "nicht einmal ansatzweise" zu erkennen.

Im Gegenteil: "Der nächtliche Frachtumschlag am Flughafen Frankfurt ist für die deutsche Wirtschaft von grundlegender Bedeutung". Bei einer Einschränkung würden viele Unternehmen den Standort Frankfurt verlassen.

Die daraus resultierende Schwächung der Wirtschaftsregion Rhein-Main und der Verlust an Arbeitsplätzen würden dem öffentlichen Interesse sogar zuwider laufen.

Geisler sieht auch keine besondere Schutzbedürftigkeit der Bevölkerung vor Fluglärm. Bei über 450 000 Flugbewegun-gen im Jahr sei die "Geräuschvorbelastung" der Region so groß, dass auch die Rechtsprechung von einer "tendenziell eher niedrigen" Schutzbedürftigkeit und Schutzwürdigkeit" ausgehen würde.

Auch für ein Flughafensystem zwischen den Flughäfen Frankfurt und Hahn und eine Verlagerung der Nachtflüge zum Hunsrück-Airport sieht Geisler keine Chance;
Hahn sei zu weit entfernt
.  gang

(Frankfurter Rundschau vom 29.08.2002)