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Kleine Anfrage der Abgeordneten Elke Kiltz (Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN)

Offenkundige Überlegungen, durch Verlegungen von Nachtflügen auf den Flughafen Hahn eine Nachtflugverbot für Köln/Bonn durchsetzen zu können

Einem Bericht des Kölner Stadtanzeigers zufolge gibt es Überlegungen, durch eine verstärkte Zusammenarbeit der Flughäfen Frankfurt/M, Hahn und Köln/Bonn nicht nur in Frankfurt/M, sondern auch für den Köln/Bonner Flughafen ein Nachtflugverbot durchzusetzen. Dem Flughafen Hahn käme demzufolge die Rolle einer Auffangstation für die auch in Köln/Bonn wenig beliebten Nachtflüge zu. Der Vorsitzende der hessischen FDP-Landtagsfraktion, Uwe Hahn wird dahingehend zitiert, daß Charterflüge von Frankfurt/M nach Köln verlagert werden sollen, die Nachtflüge auf den Hahn, weil er (der Flughafen Hahn), "so gut wie keine Anwohner habe".

Offenkundig soll diese Triple-Kooperation dazu dienen, zusätzlich zu der seitens der beiden Landesregierungen in Mainz und Wiesbaden angestrebten Verlegung von Nachtflügen aus Frankfurt zum Hahn auch Nachtflüge von Köln/Bonn zum Flughafen Hahn zu verlegen.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welcher Weise waren Mitglieder der rheinland-pfälzischen Landesregierung bzw. die Landesverwaltung an den Gesprächen "liberaler Landespolitiker" (vgl. Kölner Stadtanzeiger vom 25. September 2002 beteiligt?

2. In welchem Umfang finden derzeit nach Kenntnis der Landesregierung auf dem Flughafen Köln/Bonn Nachtflüge statt?

3. Teilt die Landesregierung die Auffassung des Herrn Uwe Hahn, daß der Flughafen Hahn "so gut wie keine Anwohner habe"?

4. Welchen Wert hat die Nachtruhe der Menschen rund um den Flughafen Hahn für die Landesregierung unter der Prämisse, dass als Maßstab nicht die aktuelle Nachtflugbelastung, sondern als Folge der angestrebten Verlegung aus Frankfurt/M, die zu erwartende, wesentlich gesteigerte Fluglämbelastung zugrunde gelegt wird?

5. Hält die Landesregierung in diesem Zusammenhang eine Verlegung von Nachtflügen von Köln/Bonn zum Hahn für zumutbar?

Elke Kiltz