Diese Fluggesellschaft hätte sicherlich unter der Firmierung "Hahn-Jet" vortrefflich auf den Flugplatz Hahn gepasst.

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Billigflieger Berlin-Jet meldet Insolvenz an

Immer noch Neustart geplant

Peter Neumann

Die Betreiber des Billigfliegers Berlin-Jet geben auf - und starten offenbar aufs Neue. Die Neu-Isenburger Firma BJ Flugreisen GmbH hat gestern beim Amtsgericht Offenbach beantragt, ein Insolvenzverfahren zu eröffnen. Das sagte der Präsident des Gerichts, Holger Gassmann. Doch die beiden angehenden Volkswirtschaftler, die als Geschäftsführer firmierten, möchten offenbar weitermachen. Dem Vernehmen nach wollen sie den Flugbetrieb wieder aufnehmen. Dazu soll angeblich eine Aktiengesellschaft namens "Neue Berlin-Jet" gegründet werden, hieß es gestern. Im Internet kündigte Berlin-Jet für heute aktuelle Informationen an.

"Ein glaubwürdiger Neuanfang kann nur dann erfolgen, wenn die Schäden der Berlin-Jet-Opfer in voller Höhe erstattet werden, bevor der Ticketverkauf wieder beginnt", sagte Rüdiger Brill von der Interessengemeinschaft Berlin-Jet. Er vertritt die Berlin-Jet-Kunden, die von der plötzlichen Einstellung des Betriebs überrascht worden waren. Wie berichtet, hatte Berlin-Jet am 20. Februar nach nur zehn Tagen alle Flüge gestrichen. Angeblich waren Zahlungen an die isländische Chartergesellschaft MD Airlines, die den Flugbetrieb im Auftrag der BJ Flugreisen durchführte, ausgeblieben.

Zahlreiche Reisende strandeten fernab von Berlin. Andere Kunden fordern das Geld für bereits bezahlte Tickets zurück. Die hessische Firma hat nach eigenen Angaben bereits teilweise gezahlt. Sie war schon einmal aufgefallen: Für Herbst 2002 hatte Berlin-Jet mehrmals einen Flugbetrieb zwischen Berlin-Tempelhof und Frankfurt am Main angekündigt - doch auch damals gab es Probleme mit der Partner-Airline.

Kunden, die ausschließlich Flugreisen buchen, sind in Deutschland nicht ausreichend geschützt, bemängelte Brill. "Geleistete Zahlungen sind meist verloren, Ersatzflüge müssen auf eigene Rechnung gebucht werden. Es ist nicht nachvollziehbar, dass sich das Ministerium für Verbraucherschutz hier nicht für zuständig erklärt." Der Sprecher der Interessengemeinschaft forderte die Justizbehörden auf, den Vorgang zu überprüfen. Brill: "Abzuklären ist, ob im Fall Berlin-Jet die Gesetze beachtet worden sind." (mit dpa)

(Berlin Online vom 20.03.2003)

Originalbericht in Berlin Online