Keine Gnade für Fluglärmgeschädigte!
Auch in Lahr!

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Anwalt der Fluggegner in Not

Lahr. Schon beim ersten Punkt musste sich der Stuttgarter Anwalt Alexander Kukk von Jörg Schmidt, Vorsitzender Richter eines Verwaltungsgerichtshof-Senats, gestern im Lahrer Rathaus unangenehme Fragen stellen lassen. "Was wäre denn für die Kläger mit einem Raumordnungsverfahren besser als im Genehmigungsverfahren gewesen?", fragte er.

Kukk führte an, dass alle Belange sorgfältiger geprüft worden wären und Ungereimtheiten nicht aufgetreten wären. So habe der Erörterungstermin schon stattgefunden, als in einer Gemeinde die Frist für Einwände noch lief. Zudem hatten die Fluggegner Klaus Multhoff, Leiter des Referates Verkehr im Regierungspräsidium, vorgeworfen, bis zur Erörterung nicht alle Einwände berücksichtigt zu haben. Doch das beeindruckte Richter Schmidt nicht. "Ein Erörterungstermin ist niemals die Deadline, Hauptsache, die Einwände sind bei der Entscheidung berücksichtigt", stellte er fest.

"Kein Handlungsbedarf"

Ins Leere lief auch Kukks Versuch, den Erörterungstermin wegen eines ergänzenden Lärmgutachtens wiederholen zu lassen. "Weil die Nachtflüge auf 24 Uhr begrenzt wurden", argumentierte der Anwalt. Doch auch da sieht Schmidt keinen Handlungsbedarf, weil es für die Kläger eine positive Entwicklung sei. "Und Verbesserungen müssen nicht mehr erörtert werden", sagte er.

Vier Flüge mit mehr als 75 Dezibel sind zwischen 22 und 0 Uhr genehmigt. Dieter Oschwald, Lokomotiv-Führer aus Schutterwald, kritisierte, dass er es sich aus beruflichen Gründen nicht leisten könne, in dieser Zeit von Flugzeugen geweckt zu werden. "Ich war schon von den Postnachtflügen gestört, wurde krank und konnte meinen Beruf nicht mehr ausüben", klagte er. Ein anderer Kläger meinte, dass auch Kinder, die ja früher ins Bett müssten, leiden würden. Anwalt Kukk pochte daher darauf, dass das Individualrecht des Menschen Vorrang vor den Interessen der Flugplatzbetreiber haben müsse.

Doch auch das scheint den Richter nicht sehr zu beeindrucken. "Die Frage ist, ob es einen Verfassungsschutz für Lok-Führer gibt", betont er. Weil es aber auch Leute gebe, die tagsüber schlafen müssen, dürfte – dem Individual-Ansatz Kukks folgend, auch tagsüber nicht geflogen oder Auto gefahren werden, ergänzte Multhoff.

Vergeblich kritisierte Kukk auch, dass der Regionalplan nicht geändert worden ist, obwohl das der Regionalverband Südlicher Oberrhein in einer Stellungnahme als notwendig bezeichnet hatte. Vom damaligen Wirtschaftsminister Dieter Spöri (SPD) sei aber 1995 bereits mitgeteilt worden, dass dem nicht so ist. Kukk bezweifelte sogar die Autentizität des Schreibens, doch musste er sich dafür von Richter Schmidt rüffeln lassen.

Regelrecht zerpflückt hat der Richter das Argument Kukks, dass der Bedarf für Frachtflüge wegen der Flughäfen in der Nähe nicht schlüssig dargelegt sei. "Einerseits sehen Sie keinen Bedarf, andererseits wenden Sie sich gegen Lärm und Abgase", stellte Schmidt fest.

"Nach 0 Uhr kein Flug"

Auch die Sorge des Schutterwälder Klägers Manfred Lang, dass sich der Flugplatz nach einem Gutachten der Frankfurter Flughafen AG nur rentiert, wenn rund um die Uhr geflogen wird, zerstreute der Richter: "Laut Genehmigung wird nach 0 Uhr nicht mehr geflogen", sagte er.

Kukks Liste war aber noch länger. Ein fehlendes Emissionsgutachten bemängelte er in Anspielung auf den Luftreinhalteplan Straßburg/Ortenau ebenso wie ein lärmpsychologisches und ein lärmmedizinisches Gutachten. Das Gericht hat die Urteilsverkündung in der Frachtflug-Klage für Dienstag, 4, Juni, terminiert.

(Baden-Online vom 16.05.2002)

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