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Jahresabschlüsse der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH für die Jahre 2019, 2020 und 2021 noch nicht veröffentlicht

Bis heute hat die Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH die Jahresabschlüsse für die Jahre 2019, 2020 und 2021 noch nicht im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht, obwohl sie nach § 325 HGB dazu verpflichtet ist. Die Abschlüsse waren jeweils spätestens bis zum 31.12. des Folgejahres einzureichen.

Die Offenlegung dient insbesondere dem Gläubigerschutz, aber auch dem Funktionsschutz des Marktes. Die Sicherheit des Handelsverkehrs soll nämlich dadurch verbessert werden, dass sich der interessierte Geschäftsverkehr durch Einsicht in die Unternehmensergebnisse von der Solvenz eines Unternehmens überzeugen kann.

Ordnungsgeldverfahren gegen Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH

Die Bürgerinitiative gegen den Nachtflughafen Hahn hat die Veröffentlichung beim Bundesanzeiger angemahnt. Wegen der Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH geht die BI davon aus, dass das Bundesamt für Justiz gem. § 335 HGB von Amts wegen ein Ordnungsgeldverfahren gegen die gesetzlichen Vertreter oder gegen die Kapitalgesellschaft eingeleitet hat. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 2.500 EUR, höchsten jedoch 25.000 EUR. Da sich die Flughafen Frankfurt-Hahn seit Oktober 2021 im Insolvenzverfahren befindet, ist nach § 155 Insolvenzordnung ab diesem Zeitpunkt für die Rechnungslegung und die Offenlegungspflicht der Insolvenzverwalter zuständig.

Warnsignale ignoriert

Angesichts der fehlenden Offenlegung der Geschäftsberichte müssen sich die Gläubiger der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH vorwerfen lassen, dass sie die starken Warnsignale ignoriert haben. Zu den Gläubigern dürften die Finanzagentur Rheinland-Pfalz für Lohn- und Kirchensteuer, die Krankenkassen für Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und die AOK des Rhein-Hunsrück-Kreis als Einzugsstelle für Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. gehören. Ferner die Ortsgemeinde Lautzenhausen, die Verbandsgemeinde Kirchberg und ggf. der Rhein-Hunsrück-Kreis für Grundsteuern und Abgaben (Wasser/Abwasser/Müll).

Inwieweit die Vertreter dabei grob fahrlässig gehandelt haben, kann die BI nicht beurteilen. Leidtragende der offensichtlichen Versäumnisse wären, wie immer, der Steuer- und Beitragszahler.

Fördermittel trotz unklarer Finanzlage?

Nicht bekannt ist der BI, ob die Landesregierung Rheinland-Pfalz in den Jahren 2019 bis 2021 der Flughafen Frankfurt-Hahn Fördermittel bewilligt hat, die ohne jegliche Prüfung der finanziellen Verhältnisse auf der Grundlage der zu veröffentlichten Jahresabschlüsse der FFHG erfolgte.

"Schwarze Zahlen" und "Gewinnschwelle erreicht" bei 15,75 Millionen Verlust

Gespannt ist die BI gegen den Nachtflughafen Hahn auch auf die Veröffentlichung des Geschäftsberichtes für das Jahr 2022.

In diesem Jahr hat die Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH angeblich Gewinne erzielt und nachdem "an ein paar Stellschrauben gedreht wurde", wie bspw. die Parkgebühren zu reduzieren, statt der gewohnten Millionenverluste im zweistelligen Bereich "schwarze Zahlen" geschrieben.

Das letzte Mal, als die Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH gemäß Bericht in der Hunsrücker Zeitung "schwarze Zahlen" geschrieben und die "Gewinnzone erreicht" hatte, standen im Geschäftsbericht 15,75 Millionen Euro Verlust zu Buche.

(Newsletter der BI Nachtflughafen Hahn vom 28.04.2023)