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Aus dem Verbandsgemeinderat:
Planfeststellungsverfahren für die Verlängerung der Start- und Landebahn des Flughafens Frankfurt-Hahn

Bürgermeister Hangert führte einleitend aus, dass die Verlängerung der Startbahn des Flughafens Frankfurt-Hahn die betroffenen Gemeinderäte und die Stadt Bernkastel-Kues seit einigen Jahren beschäftige. Nach Ablauf des Raumordnungsverfahrens habe sich im Jahre 2003 das luftfahrtrechtliche Planfeststellungsverfahren angeschlossen. Die Verbandsgemeinde sei als sog Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt worden. Nach breiter und ausführlicher Diskussion habe daraufhin der Verbandsgemeinderat am 24.11.2003 beschlossen, der Verlängerung der Startbahn zuzustimmen. Diese Zustimmung sei allerdings an fest formulierte Voraussetzungen geknüpft worden. Die Entscheidung des Rates ging auf die seinerzeit vorliegenden Planfeststellungsunterlagen zurück.

Wenige Tage nach dieser Entscheidung sind allerdings die Flugrouten geändert worden. Insbesondere der Großraum Bernkastel-Kues ist hiervon betroffen. Die Beeinträchtigung weit größerer Bevölkerungsteile der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues sei zumindest nicht auszuschließen. Die Verlängerung der Startbahn und insbesondere deren Auswirkungen bewege die Bevölkerung in hohem Maße. Auch vor diesem Hintergrund sei eine nochmalige Diskussion im Verbandsgemeinderat notwendig. Die Verwaltung habe sich daher bemüht, für den heutigen Abend fachkundige Referenten zu gewinnen, damit möglichst umfassende Informationen durch den Rat abgefragt werden können.

An die erschienenen Bürger gewandt, bat er um Verständnis, dass die Gemeindeordnung Fragen im Verlauf der Sitzung nicht zulasse. Allerdings sei auch die Verwaltung daran interessiert, mögliche im Nachgang noch offene Fragen zu beantworten. Sollten demnach nach Ablauf der Sitzung Unklarheiten bestehen, bat er darum, diese schriftlich zu formulieren und der Verwaltung vorzulegen. Man werde dann versuchen, diese mit den Fachbehörden abzustimmen und letztendlich die Beantwortung im Mitteilungsblatt zu veröffentlichen.

Ratsmitglied Steck, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, war der Auffassung, dass die Öffentlichkeit Anspruch auf Beteiligung habe. Sie stellte daher den Antrag an den Rat, zu beschließen, dass Fragen aus den Reihen der Zuhörer zugelassen werden. Bürgermeister Hangert stellte den Antrag zur Abstimmung.

Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.

Herr Hangert begrüßte als Referenten zum heutigen Abend von der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH Herrn Geschäftsführer Helfer mit seinen Mitarbeitern Herrn Schwarz und Frau Müller. Von der Deutschen Flugsicherung waren Herr Holtmann und Herr Renno anwesend. Die Bürgerinitiative wurde von Herrn Klaus Reitz vertreten.

Er bat Herrn Helfer um Darstellung des derzeitigen Planungsstands. Herr Helfer ging kurz auf die Gründe ein, aus denen letztendlich aus der Sicht der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH eine Verlängerung der Startbahn als notwendig erachtet wird. Nach Durchführung des Raumordnungsverfahrens sei 2003 das Planfeststellungsverfahren eingeleitet worden. Zuständige Behörde für die Durchführung des Verfahrens sei der Landesbetrieb Straßen und Verkehr Rheinland-Pfalz- Referat Luftverkehr-. Diese Behörde habe auch das notwendige Beteiligungsverfahren durchgeführt. Zutreffend sei, dass die Flugrouten mittlerweile geändert wurden und somit nicht mehr den damaligen Antragsunterlagen entsprechen. Man habe daraufhin reagiert und durch eine Zusatzuntersuchung (sog. Plausibilitätsabschätzung) untersuchen lassen, ob hierdurch weitere Gemeinden Lärmeinwirkungen aufnehmen müssen. Diese Plausibilitätsabschätzung habe ergeben, dass die Auswirkungen durch die geänderten Abflugrouten so gering seien, dass keine weiteren Gemeinden Nachteile zu befürchten hätten.

Herr Holtmann von der Deutschen Flugsicherung erläuterte anschließend die Hintergründe, die letztendlich zu einer Änderung der Flugrouten geführt hätten. Auf Grund eines Auftrages des Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) und des Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) an die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH, habe man einen bereits bestehenden militärischen Übungsluftraum (TRA LAUTER) südlich des Flughafens Frankfurt-Hahn auf eine Dimension von 40 nautische Meilen x 80 nautischen Meilen erweitert. Durch die dadurch erforderlichen Änderungen/Anpassungen des Flugverkehrs-Streckennetzes (ATS) in diesem Bereich mussten parallel auch die An- und Abflugverfahren nach Instrumentenflugregeln am Flughafen Hahn an die neue Flugverkehr-Streckenstruktur (ATS) angepasst werden. Die Notwendigkeit wurde durch das Verteidigungsministerium mit der Einführung des Euro-Fighters und durch den Einsatz neuer Lenkwaffensysteme begründet.

Die Neufestsetzung von Flugrouten sei, so Herr Holtmann, keine Besonderheit. Betriebliche-, Sicherheits- oder Lärmaspekte würden auch in Zukunft zur Änderung von Flugrouten führen (müssen). Aus diesem Grund besteht z. B. auch in manchen Fällen die Notwendigkeit, für die Umweltverträglichkeitsstudie in Vorbereitung auf das Planfeststellungsverfahren die zu einem bestimmten Zeitpunkt gültigen Flugrouten zu verwenden. Die Flugrouten selbst unterliegen allerdings nicht dem Planfeststellungsverfahren. Die Deutsche Flugsicherung habe unter anderem auch die Aufgabe, auf neue Gegebenheiten zu reagieren. Die Veränderung bzw. Neueinrichtung von Flugrouten sei selbstverständlich an feste Regeln und Vorgaben gebunden. Bei der Planung neuer Routen sei eine Abwägung notwendig, die Priorität in der Reihenfolge Sicherheit, betriebliche Notwendigkeiten und Lärmaspekte u. a. berücksichtigt. Nachts würde diese Reihenfolge geändert, indem der Lärmaspekt an die zweite Stelle rücke. Dem Lärmaspekt sei selbstverständlich eine hohe Priorität einzuräumen, u. a. würden die jeweiligen Fluglärmkommissionen an einem Änderungsverfahren beteiligt. Diese hätten dann die Gelegenheit, ihrer im Gesetz normierten Beratungsmöglichkeit nachzukommen.

Auf die Zwischenfrage von Ratsmitglied Weydert teilte Herr Nilles hierzu mit, dass die Fluglärmkommission an dem jeweiligen Änderungsverfahren beteiligt wurde. Zur Funktion der Fluglärmkommission führte er aus, dass diese ausschließlich eine beratende Funktion hätte. Konkrete Forderungen der jeweiligen Kommission entwickeln somit keine Verbindlichkeit für die Genehmigungsbehörde und können somit nicht durchgesetzt werden.

Für die Bürgerinitiative nahm Herr Reitz wie folgt Stellung:
"Am Frankfurter Flughafen habe sich ein Mediationsverfahren sehr bewährt. Durch die interdisziplinäre Besetzung unterschiedlichster Gruppen würde dem Einzelnen ein breiter Sachverstand ermöglicht. Unklarheiten könnten somit auf kurzem Weg direkt beseitigt werden. Zu der Lärmausbreitung vermisse er eine Untersuchung, wie sich diese durch die besonderen topographischen Verhältnisse des Moseltals auswirken. Das Bundesministerium für Verkehr habe eine so genannte Bonusliste (lärmreduzierte Flugzeuge zahlen geringere Flughafengebühr) eingeführt. Hiermit wolle man erreichen, dass alte (und somit lautere) Maschinen höhere Flughafengebühren zu entrichten hätten. Diese Bonusliste gilt am Flughafen Hahn allerdings nicht. Offensichtlich sei es Ziel, alte Maschinen durch günstige Flughafengebühren an den Flughafen Hahn zu binden. Die Auswirkungen für die Bevölkerung habe man allerdings hier nicht berücksichtigt. Das gleiche gelte für spezielle Untersuchungen von Lärmauswirkungen in Touristenzentren. Insbesondere in Fremdenverkehrsgebieten müsste man aus seiner Sicht niedrigere Lärmwerte ansetzen. Die Frage der Arbeitsplätze steht nach seiner Auffassung hiermit in ursächlichen Zusammenhang. Die Neuschaffung von Jobs auf dem Hahn würde durch einen möglichen Wegfall von Arbeitsplätzen in der Tourismusbranche quasi kompensiert. Er appellierte daher an die verantwortlichen Ratsmitglieder, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, zu einer gerechteren Verteilung der Lärmemissionen zu gelangen. Letztendlich bat er darum, sich vertraglich zusichern zu lassen, dass keine lauten Maschinen eingesetzt würden".

Die Ausführungen der Referenten wurden anschließend diskutiert. Fragen der Ratsmitglieder wurden, soweit möglich unmittelbar beantwortet. Von verschiedenen Ratsmitgliedern wurde um Aufklärung gebeten, inwieweit ein Pilot von den vorgegebenen Routen abweichen kann. Herr Holtmann führte hierzu aus, dass die Piloten grundsätzlich gezwungen wären, die vorgegebenen und rechtsverbindlichen Routen einzuhalten. Ausgenommen hiervon wären selbstverständlich Notfälle. Die Überwachung der Flugrouten unterliege der DFS und werde vom Luftfahrtbundesamt vorgegeben. Unbegründete Abweichungen von den Flugrouten würden geahndet bis zu einem möglichen Entzug der Fluglizenz.

Anhand von detailliertem Kartenmaterial konnte Herr Holtmann vermitteln, welche Gründe die DFS veranlasste, die Flugrouten so einzurichten, wie sie sich nach dem Stand vom 27.11.2003 darstellen. Er wies in diesem Zusammenhang auf ein bestehendes militärisches Nacht-Tieffluggebiet hin. Sofern dieses Tieffluggebiet aktiviert sei, müssten Maschinen der zivilen Luftfahrt über diesem Gebiet mindestens 1.600 m Mindesthöhe über Normal Null einhalten.

Ratsmitglied Licht war der Auffassung, dass durch die Neueinrichtung der Flugrouten letztendlich eine Entlastung des Großraums Bernkastel-Kues erreicht wurde. In diesem Zusammenhang bat er um Berücksichtigung, dass der Belang Lärm sehr subjektiv zu betrachten wäre. Er gab zu bedenken, dass unterhalb der viel befahrenen Brücken Mülheim und Zeltingen jeweils gut frequentierte Campingplätze seit vielen Jahren angesiedelt wären. Insbesondere die Brücke Mülheim würde durch ihre Transitfunktion zum bzw. vom Hunsrück einen hohen Anteil von Lkws aufnehmen. Deren Lärm müsse sich doch auf den Campingplätzen niederschlagen. Von einem touristischen Rückgang auf den beide Campingplätze sei ihm allerdings nichts bekannt.

Stadtbürgermeister Port teilte mit, dass die Stadt Bernkastel-Kues im laufenden Planfeststellungsverfahren nicht beteiligt wurde. Nach seinen Eindrücken sei nicht auszuschließen, dass Lärmeinwirkungen im Stadtgebiet Bernkastel-Kues auftreffen. Sollte dies der Fall sein, wäre ein touristischer Rückgang unausweichlich. Für die Stadt Bernkastel-Kues fordere er daher eine Zusicherung, keine Nachflüge über dem Stadtgebiet zuzulassen.

Frau Steck bat um eine Überprüfung, inwieweit die bereits zum heutigen Zeitpunkt bestehenden Lärmgrenzen eingehalten würden. Frau Weidemann forderte vom Betreiber eine Zusage, dass nach Inbetriebnahme des Flughafens bei geöffnetem Fenster am Ohr eines Schläfers keine höheren Lärmwerte als 45 dB (A) zulässig sind.

Herr Helfer führte hierzu aus, dass die Untersuchungen sich ausschließlich auf lärmmedizinische Parameter stützten. Er wies nochmals darauf hin, dass alle Untersuchungen klar herausgestellt hätten, dass Einwirkungen auf den Großraum Bernkastel-Kues als vernachlässigbar anzusehen sind.

Ratsmitglied Ernst Schreiner gab zur Thematik nachfolgende Stellungnahme ab: "Fluglärmbelästigung über den Kliniken in Bernkastel-Kues?
Durch die Informationen der Presse machen wir uns im Verbandsgemeinderat und im Stadtrat natürlich große Sorgen um den Fluglärm über Bernkastel-Kues.
Stimmen die Angaben über den Fluglärm beim Flughafenbetreiber Hahn oder die der Gegner? Und warum wurde die Stadt Bernkastel-Kues bei der Planfeststellung der Landebahnverlängerung nicht beteiligt? Das sind die entscheidenden Fragen. Natürlich sind wir grundsätzlich für den Ausbau des Flughafens Hahn und der B 50 neu.
Mehr Arbeitsplätze sowie kurze Wege auf der Straße sowie mit dem Flugzeug sind für unseren Fremdenverkehr für die Wirtschaft und die ganze Region notwendig. Auch sollten wir nicht so tun, als könnten wir auf 4.000 bis 5.000, zum Teil hochwertige Arbeitsplätze auf dem Hahn verzichten.
Aber auf der einen Seite die Jobmaschine Hahn fördern, auf der anderen Seite die Region Mosel durch unerträglichen Fluglärm in Frage stellen, kann nicht unser Ziel sein, aber auch nicht das der Landesregierung.
Sollten im Nachflugbetrieb alte schwere Maschinen alle zehn Minuten mit einem Geräuschpegel von über 80 dB (A) über Bernkastel-Kues fliegen, sind nicht nur die Arbeitsplätze unserer fünf Kurkliniken und unser heilklimatischer Kurort, sondern auch unsere Wohn- und Lebensqualitäten in Gefahr.
Wir würden in große Schwierigkeiten kommen, wenn hier große Lärmauswirkungen auf unsere fünf Kurkliniken und unsere Stadt zukämen.
Die Stadt Bernkastel-Kues wurde angeblich beim Planfeststellungsverfahren der Landebahnverlängerung Hahn nicht beteiligt, weil der Lärmpegel weit unterhalb der Wahrnehmungsfähigkeit läge. Wenn dies so ist, dann brauchen wir uns ja keine großen Sorgen zu machen.
Aber für den Fall, dass doch unerwartet große Lärmauswirkungen auf unsere fünf Kurkliniken zukommen sollten, stelle ich den Antrag an den VG-Rat:

Ein Flugverbot bis zu 3.000 Meter Höhe über den Kurkliniken der Stadt Bernkastel-Kues von den zuständigen Landes- bzw. Bundesbehörden dringend zu fordern.
Wir brauchen Klarheit, verlässliche Informationen vom Land, vom Bund und vom Flughafenbetreiber, ganz besonders möchte ich die Flugbewegungen des Militärs nicht ausschließen, denn wir sind auf Tourismus intakte Erholungswerte und auf unseren Kurbetrieb dringend angewiesen.
Einen Nachtflugbetrieb mit schweren Maschinen und einem unerträglichen Lärmpegel über Bernkastel-Kues können wir uns nicht leisten.
In der ARD-Sendung "Planlos in die Zukunft" am 20. Sep. 2004 wurde Nachdenkliches zum Fluglärm durch Herrn Wilhelm Bender, Vorstandsvorsitzender der Fraport AG, Flughafen Frankfurt/Main, ausgesagt:

Wir haben wirtschaftliche Verpflichtungen und stehen mit Deutschen Flughäfen nicht in direkter Konkurrenz, dies aber im europäischen Raum.
Der Flughafen Frankfurt/Main kann nicht in eine bevölkerungsarme Gegend verlegt werden. Wir können unseren Betrieb aber auf den Flughafen Frankf.-Hahn verlagern, denn dort besteht ein 24-Stunden-Betrieb."
Wir müssen weiter wachsen, hieß es. Der Flughafen Frankf.-Hahn gehöre zu 70 % der Frankfurter Flughafen AG.
In dieser Sendung wurde auch anschaulich über die Geräuschpegelkurven der startenden und landenden Flugzeuge in Frankfurt/M. berichtet. Alle Flugbewegungen würden aufgezeichnet.
Wenn man nun von diesen drei Startbahnen von Frankfurt/Main diese Geräuschpegelkurven vergleicht oder auf den Flughafen Hahn überträgt, so kann jeder normale Mensch feststellen, dass diese Geräuschpegel Gift für unseren Tourismus sind, aber erst recht schädlich für einen Kurbetrieb sind.
Sollten diese Fluglärmbelästigungen so kommen, kann man die städtischen Investitionen der letzten Jahre, unserer Stadt Bernkastel-Kues für den "heilklimatischen Kurort" oder gar für ein "Bad Bernkastel-Kues" sicher abschreiben. Und wenn in Bernkastel die Lichter ausgehen, sieht's im Umfeld nicht viel besser aus.
In dieser ARD-Sendung begannen die Geräuschpegelkurven bei 90 dB (A) und verringerten sich bei zunehmender Flughöhe. Bis zu 70 dB (A) seien gesetzlich erlaubt, seien aber schon gesundheitlich äußerst gefährlich.
Auf dem Hahn können alle Frachtmaschinen landen und starten, und dies sehr preiswert im Preisvergleich zu anderen Flughäfen.
Der Flughafenbetreiber will Geld verdienen, dies soll er auch, er wird sicher aber, nach Inbetriebnahme der Startbahnverlängerung, alle rechtlichen Mittel ausschöpfen. Er wird den Kommunen sagen, wir haben für eure Probleme Verständnis, aber wir müssen auch diese schweren lauten Frachtflieger starten und landen lassen, denn wir stehen im europäischen Wettbewerb und die Flugrouten bekommen wir vorgeschrieben.
Sehr geehrte Damen und Herren des Verbandsgemeinderates,
ich habe den Eindruck, mit der Fluglärmentwicklung wird uns nicht die volle Wahrheit gesagt. Reagieren wir noch rechtzeitig, wahren unsere Interessen und lassen uns nicht ein Kuckucksei ins Nest legen.
Ich bin für die Arbeitsplätze auf dem Hahn, aber auch für die Erhaltung der Arbeitsplätze in unserer Moselregion."

Bürgermeister Hangert schlug nach Abschluss der Diskussionsbeiträge vor, über den weitestgehenden Antrag (Rücknahme der grundsätzlichen Zustimmung aus dem Jahre 2003) abzustimmen.
Die Fraktionen "Vereinigung Bürger für Bürger" und "Bündnis 90/die Grünen" hatten beantragt, die Zustimmung des Verbandsgemeinderates zum Planfeststellungsverfahren (Beschluss vom 24.11.2003) vollinhaltlich zurückzuziehen.
Dieser Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.

Fraktionsvorsitzender Eduard Arens nahm für die CDU-Fraktion wie folgt Stellung: "Der Verbandsgemeinderat hat am 24.11.2003 dem Planfeststellungsverfahren zur Verlängerung der Start- und Landebahn zugestimmt. Die Zustimmung war mit einem von der CDU-Fraktion eingebrachten Forderungskatalog verknüpft. Unter anderem auch deshalb, weil mit einer Zustimmung die Türe für Verhandlung offen gehalten wird. Dies bedeutet, erstreiten möglicher Vorteile und Verminderung entstehender Nachteile.
Die nachträgliche Änderung der Flugrouten, aus welchen Gründen auch immer, führte dazu, dass nunmehr das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde als betroffen angesehen werden muss. Deshalb stimmte die CDU-Fraktion der erneuten Behandlung dieser Thematik zu.
Es ist nach wie vor unbestritten, dass am Flughafen Frankfurt/Hahn neue Arbeitsplätze geschaffen wurden und mit der Erweiterung der Start- und Landebahn neue hinzu kommen werden.
In Anbetracht der hohen Arbeitslosenzahl von rund 4,5 Mio. und der fast täglich neuen Meldungen von tausenden wegfallenden Arbeitsplätzen in Industrie und Gewerbe sowie des bereits begonnenen Strukturwandels in Landwirtschaft und Weinbau schließt die CDU-Fraktion eine grundsätzliche Ablehnung aus.
Die mit der Ausweitung des Nachtflugverkehrs zu erwartende Lärmbelästigung führte zur Verabschiedung des Forderungskataloges am 24.11.2003.
Aufgrund der nun bekannt gewordenen Änderungen der Flugrouten hat die CDU-Fraktion erneut die Situation ausführlich diskutiert und schlägt, unter Einbeziehung der Gesprächsergebnisse mit Fachleuten, die Erweiterung des Forderungskataloges zur Beschlussfassung wie folgt vor:

1. Es muss sichergestellt werden, dass jeglicher Schutzgebietsstatus das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues umfasst, sofern dies gesetzlich möglich ist.
2. Der Anspruch auf passive Schallschutzmaßnahmen, hier vor allem vor dem Hintergrund des Schutzziels der Nachtruhe, muss für das Gebiet der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues sichergestellt werden.
3. Alle Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues und die Stadt Bernkastel-Kues müssen in die Fluglärmkommission aufgenommen werden.
4. In den betroffenen Ortsgemeinden und der Stadt Bernkastel-Kues sollen stationäre Lärmmessstationen installiert werden.
5. Durch die Verlängerung der Start- und Landebahn dürfen städtebauliche Entwicklungen der betroffenen Kommunen nicht beeinträchtigt werden.
6. Um den Vorteils-Nachteils-Ausgleich der betroffenen Kommunen fair regeln zu können, wird die Erarbeitung eines Umlageschlüssels der Gewerbesteuereinnahmen bzw. künftig möglicher vergleichbarer Einnahmen unter Berücksichtigung der räumlichen Wirkung des Flughafens und des Flugverkehrs gefordert.
7. Die maßgeblichen Stellen (Kontrollinstanzen) werden aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass die vorgegebenen Flugrouten eingehalten werden. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass nach Realisierung der Startbahnverlängerung Flugrouten verändert werden.
Sollten aus flugtechnischen Gründen Warteschleifen geflogen werden müssen, so sind diese so einzurichten, dass die Bevölkerung so wenig Belästigungen wie irgend möglich ausgesetzt wird. Hierbei sind besonders die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich des Ablassens von Kerosin einzuhalten.
8. Wir fordern eine stärkere Berücksichtigung und Zusammenarbeit mit der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues und allen Ortsgemeinden bei:
a) der Entwicklung eines gemeinsamen Raumordnungskonzeptes
b) der Entwicklung und Erschließung gemeinsamer Gewerbedienstleistungs- und Industriegebiete,
c) der Entwicklung eines gemeinsamen regionalen Marketingkonzeptes, dessen Schwerpunkte auf Tourismus, Naherholung bzw. Freizeit ausgerichtet sind."
Zusätzlich zu den oben genannten Änderungen soll aufgrund der neu eingerichteten Flugrouten folgende Forderung aufgestellt werden:
9. Der Öffentlichkeit müssen verlässliche Daten der Larmbelästigung für den Nachtflug zur Verfügung gestellt werden. Insbesondere sollen die Kommunen unserer Verbandsgemeinde Berücksichtigung finden, die von den Maschinen im An- und Abflug überflogen werden. Diese Daten sollen kurzfristig zur Verfügung gestellt werden, damit der Verbandsgemeinderat bei prognostizierten extremen Lärmeinwirkungen in eine erneute Abwägung einsteigen kann.
10.Im Zeitraum zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr dürfen grundsätzlich nur lärmarme Maschinen starten. Des weiteren soll eine Quote zwischen lärmintensiven und lärmarmen Luftfahrzeugen eingeführt werden. Hierdurch soll erreicht werden, dass, wenn z. B. in einer Nacht 10 geräuscharme Luftfahrzeuge gestartet sind, auch ein lärmintensiveres Luftfahrzeug starten darf. Propeller getriebene Maschinen dürfen während des Nachtbetriebs weder starten noch Ianden. Hierdurch wird der Flughafenbetreiber gezwungen, lärmarme Luftfahrzeuge an den Hahn zu binden. Wenn diese Forderung erfüllt wird, ist auch verhindert, dass besonders lärmintensive Flugzeuge von anderen Flughäfen zum Hahn umgeleitet werden. Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Verkehr herausgegebene so genannte Bonusliste muss auch auf dem Flugplatz Hahn angewandt werden.
11.Die von Herrn Schumacher anlässlich der Stadtratssitzung am 17.05.2004 zugesagte temporäre Installation einer mobilen Lärmmessstation auf einer der Kurkliniken soll kurzfristig umgesetzt werden. Die hier gewonnenen Ergebnisse sollen dem Rat bekannt gegeben werden.

Frau Weidemann bat abschließend darum, die laufende Nr. 4 ihres Antrags vom 14.07.2004 noch mit in den Forderungskatalog aufzunehmen.

Darüber hinaus war der Rat der Auffassung, die Grundforderung des Ratsmitglieds Schreiner (Einhaltung eines Flugverbots bis 3.000 m Höhe) zu übernehmen.

Frau Steck forderte darüber abzustimmen, den zweiten Absatz ihres Antrags vom 05.10.2004 (Festlegung eines Maximalpegels von 60 dB(A) außen und 45 dB (A) innen) zu übernehmen. Der Antrag wurde jedoch mehrheitlich abgelehnt.

Abschließend bat der Vorsitzende nunmehr um Zustimmung zu dem von Herrn Arens formulierten Antrag. Dieser soll um nachfolgende Formulierung der VBB ergänzt werden:

Für die SPD-Fraktion gab Ratsmitglied Reinhard Grasnick anschließend folgende Erklärung ab:
Die SPD-Fraktion hat in der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 24.11.2003 der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens zugestimmt. Nunmehr hat sich herausgestellt, dass der Großraum Bernkastel-Kues und auch die Kurkliniken durch die neuen Flugrouten zusätzlich belastet werden. Die SPD-Fraktion sieht hierzu die Gefährdung von Arbeitsplätzen im Bereich des Tourismus und der Kurkliniken. Dies war die Begründung, weshalb nach eingehender Beratung die SPD-Fraktion, dem weitestgehenden Antrag der VBB sowie Bündnis 90/ Die Grünen in der heutigen Sitzung zugestimmt hat.

(Protokoll der Sitzung des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues)

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