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Ausbau einer Verlängerung der Startbahn Flughafen Hahn und die damit verbundenen Lärmimmissionen für die Stadt Bernkastel-Kues

In der Sitzung des Stadtrats am 17.05.2004 wurde die obige Thematik bereits erörtert. Der Verbandsgemeinderat hat am 18.10.2004 ebenfalls die geplante Maßnahme diskutiert und ergänzend zu seinem Beschluss vom 24.11.2003 weitere Bedingungen formuliert. Den Ratsmitgliedern war vor der Sitzung eine umfangreiche Stellungnahme des Stadtbürgermeisters zugeleitet worden, so dass Gelegenheit zur Information gegeben war. Die geplanten Veränderungen wurden von Stadtbürgermeister Port wie folgt erläutert:

1. Ausgangssituation

Auf dem Flugplatz Hahn soll eine Startbahn verlängert werden. Grund hierfür ist die Tatsache, dass die Länge der vorhandenen Startbahnen für große Frachtflugzeuge bei einem eventuellen Ausfall eines Strahltriebwerkes beim Start nicht ausreichend sind. Die großen Frachtfluggesellschaften fordern daher für die großen Frachtflugzeuge eine Startbahnverlängerung.

2. Zusammenhänge zwischen FlugpIatz Hahn und Flugplatz Frankfurt a. M.

Am Standort Frankfurt ist eine 4. Startbahn vorgesehen. Hiermit sollen ca. 50.000 Flugbewegungen zusätzlich abgewickelt werden.

Der Standort Frankfurt steht im wirtschaftlichen Wettbewerb mit anderen Flugplätzen in Europa, aber auch mit dem Flugplatz München. München selbst ist am wachsen und hat in Deutschland zurzeit die größten Wachstumschancen. Damit zukünftig die lukrativen Interkontinentalflüge nicht nach München abwandern, muss demnächst die 4. Startbahn gebaut werden. Dies scheitert aber zurzeit daran, dass in Frankfurt noch Nachtflüge stattfinden und die vierte Startbahn politisch erst durchsetzbar wird, wenn die Nachtflüge verlagert werden können. Diese sollen in der Zukunft in Frankfurt-Hahn abgewickelt werden.

Die Flugplatz Hahn GmbH gehört ab 01.01.2005 mit 50 % dem Land Hessen und der Stadt Frankfurt. Das Land Rheinland-Pfalz selbst hat sich auf einen Anteil von 17,5 % zurückgezogen und ist damit quasi ohne Einfluss. Damit fällt die zukünftige Entwicklung der Flugplatz Hahn GmbH allein in die Interessen der hessischen Landesregierung, der Stadt Frankfurt und der am Flugplatz Frankfurt ansässigen Fraport GmbH. Zurzeit starten in Frankfurt in der Nacht etwa 50 - 60 Flugzeuge. Diese Zahl wird wahrscheinlich zukünftig reduziert, da die DHL ja beabsichtigt, demnächst in Leipzig zu starten (vergl. Pressemitteilungen).

3. Neue Flugrouten ab November 2003

Am 27. November 2003, drei Tage nach dem Beschluss der VG Bernkastel-Kues für die Startbahnverlängerung, sind die dem Planfeststellungsverfahren zugrunde liegenden Flugrouten geändert worden. Die Änderung der Flugrouten wurde bereits vorher in der Lärmschutzkommission vorberaten, konnten also als bekannt vorausgesetzt werden.

Die Ursache für die Änderung der Flugrouten liegt in der Ausweisung eines großräumigen militärischen Übungsluftraum mit den horizontalen Abmessungen 40 x 80 nautische Meilen südlich des Flughafens Hahn. Er trägt die Bezeichnung TRA Lauter (T= Temporary, R = Reserved, A= Aerospace).

Es gab vor dem 27.11.2003 in der Eifel auch noch eine so genannte "EIFEL TRA" und im Bereich des Hunsrücks und der Pfalz eine so genannte "PFALZ TRA". Beide wurden mit dem 27.11.2003 abgeschafft. In diesen Bereichen konnten im übrigen zu bestimmten Zeiten, in denen die Militärs nicht geflogen sind, auch Zivilflugzeuge durchfliegen. Dies ist in der heutigen TRA LAUTER nicht möglich. Sobald sich in diesem Korridor ein Militärflugzeug befindet, wird der Korridor sofort geschlossen.

Der inoffizielle Grund für die Abschaffung der EIFEL TRA liegt auch hier in der Politik des Flughafens Frankfurt bzw. des Landes Hessen. Alle interkontinentalen Flüge aus dem Westen (z. B. Amerika) nach Frankfurt mussten um diese TRA EIFEL herumfliegen. Das kostet die großen Frachtfluggesellschaften Zeit und vor allem Geld. Um diese Interkontinentalflüge langfristig in Frankfurt zu halten, wurde die TRA EIFEL abgeschafft und in der Folge die neue TRA LAUTER geschaffen, die zu einer Änderung der Abflugrouten vom Flugplatz Hahn geführt haben. Mit dieser Verlegung wurde der Flughafen Frankfurt gestärkt, gleichzeitig aber der Flughafen Luxemburg geschwächt, weil alle Flugzeuge aus Richtung Osten entlang der neuen TRA LAUTER fliegen müssen, also einen Umweg in Kauf nehmen.

Aufgrund des neuen militärischen Luftkorridors TRA LAUTER wurden neue Abflugrouten eingeführt. Dadurch verschob sich die Abflugachse in Richtung West etwa 15 km nach Norden (vergl. beiliegende Karte) Das neue "Feuer RUDOT" liegt genau über Wittlich. Hierhin laufen die neuen Abflugrouten RUDOT 1S, RUDOT 1L und RUDOT 1E. Wichtig ist auch noch die Abflugroute NOR IS, die am Anfang mit der Route RUDOT 1S identisch ist und die dann ab dem Kueser Plateau Richtung Norden weiterläuft. (Anmerkung: Mittlerweile heißt das Feuer RUDOT "BITBU".) Faktisch tangieren auch noch die Routen RUDUS 3S und RUDUS 3L das Gebiet der Stadt Bernkastel-Kues.

Weiterhin ist zu erwähnen, dass auch noch ein militärischer Nachtflugkorridor in einer Höhe von 3.800 - 5.200 Feet über die Stadt Bernkastel-Kues hinweggeht. Dieser Korridor wird aber selten benutzt.

4. Derzeitige Flugbewegungen über Bernkastel-Kues

Zurzeit tangiert die Anflugroute für den Flughafen Luxemburg aus Richtung Osten die Stadt Bernkastel-Kues. Diese Flugzeuge sind in der Regel am Himmel zu sehen und auch manchmal hörbar, aber können als leise eingestuft werden.

Weiterhin hört man in der letzten Zeit sehr oft (auch in den Nachtstunden) amerikanische Militärfrachtflieger, die aus den Vereinigten Staaten kommen, in Richtung Ramstein fliegen und dabei als Militärflugzeug auch die TRA LAUTER hindurchfliegen können. Auch Flugzeuge aus Amerika Richtung Irak oder Spangdahlem in Richtung Irak oder auch zurück kreuzen die Stadt Bernkastel-Kues. Die amerikanischen Streitkräfte benutzen häufig zivile Frachtmaschinen. Diese unterliegen aber nicht, da sie militärisch eingesetzt werden, den strengen Lärmschutzkriterien. Deshalb verwenden die Amerikaner fast immer altes und sehr lautes Fluggerät, das dann auch deutlich hörbar ist.

Alle Flüge der RYAN AIR in Richtung England, Amerika, Frankreich, Spanien werden über die Flugroute RUDOT 1S (heute BITBU 1S) abgewickelt. Die Flugroute geht genau über die Stadt Bernkastel-Kues, die Flugzeuge sind auch hörbar.

Alle Flüge der RYAN AIR in Richtung Skandinavien, Italien oder Schweiz werden über die Flugroute RUDUS 3S abgewickelt und gehen dann weiter zu dem Luftstraßensystem in Nord-Süd-Richtung. Je nach Geschwindigkeit des Flugzeuges, der Außentemperatur, der Luftfeuchtigkeit und der Luftdichte kann der Radius des RUDUS 3S-Kreises natürlich auch die Stadt Bernkastel-Kues berühren (vergl. Plan). Im Sommer ist der Radius eher größer und im Winter kleiner.

In Richtung der Flugroute NOR 1S, die ja auch über die Stadt Bernkastel-Kues hinweg führt, fliegt zurzeit kaum ein Flugzeug, da auf diese Flugroute das Militär noch einen starken Einfluss hat und Flüge kaum ermöglicht. Das könnte sich aber in der Zukunft ändern. Bekannt ist, dass RYAN AIR gerne diese Flugroute benutzen würde. In einem Sonderszenario hinsichtlich der Frachtflugentwicklung wird davon ausgegangen, dass auf der Flugroute NOR 1S bis zu 2300 Flüge im verkehrsreichsten Halbjahr abgewickelt werden können.

Zurzeit fliegt die British Airways bereits mit Frachtflugzeugen donnerstags, freitags sonntags und montags. Es wird dabei der Flugzeugtyp Boeing 747 benutzt. Normalerweise sollen diese Frachtflugzeuge die Flugroute RUDOT 1L benutzen, kämen somit nicht in den Bereich der Stadt Bernkastel-Kues, sie fliegen aber tatsächlich heute schon - weil es kürzer ist - auf der Route RUDOT 1S, kommen also über Bernkastel-Kues in einer Höhe von etwa 1.200 -1.500 m an. Da diese Flugzeuge im Steigflug sind und unter vollem Schub fliegen (etwa 60 - 70 % des Kerosins werden dazu benötigt, um auf die Flughöhe zu kommen) kann man sie bereits jetzt deutlich laut hören.

5. Anflugstrecken

Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass überfliegende Flugzeuge im Anflug weniger laut sind als beim Start.

Die Anflüge auf den Flugplatz Hahn teilen sich auf in:

  1. Anflüge nach dem Standardanflugverfahren
  2. Radargesteuertes Anflugverfahren
  3. Sichtanflugverfahren

Nach dem Standardanflugverfahren auf den Flugplatz Hahn kann keine Maschine über die Stadt Bernkastel-Kues anfliegen. Alle Anflugrouten zum Hahn liegen weit ab von Bernkastel-Kues.

Radargesteuerte Anflugverfahren sind selten und könnten eher zufällig über uns hinweggehen.

Sichtanflüge dagegen sind sehr häufig und werden besonders bei schönem oder klaren Wetter und auch in der Dunkelheit durchgeführt. Der Pilot kann dies selber entscheiden, ist aber verpflichtet, die Sicherheitshöhe einzuhalten. Die Standardanflughöhe beträgt 5.000 Feet.

Bei klarem Wetter kann man bereits in der Höhe von Aachen aus den Flugplatz Hahn erkennen. Dies sind die Flugzeuge, die wir, über das Plateau kommend, Richtung Flugplatz Hahn anfliegen sehen und auch hören können.

6. Zukünftige Problematik bei Zunahme des Frachtfluges

Die Startbahnverlängerung auf dem Flugplatz Hahn ist einher gehend mit einem verstärkten Frachtflugverkehr. Im Bereich der Frachtflieger werden aus Kostengründen in der Regel alte Fluggeräte eingesetzt, die dann auch entsprechend laut sind. Hier ist im Besonderen die russische Antonow 124 zu erwähnen, von der Konzeption her ein Truppentransporter, der mittlerweile auch zivil als Frachtflieger genutzt wird.

Durch die Änderung der Flugrouten ist natürlich auch eine Änderung der Geräuschemissionen zu erwarten. In einer Plausibilitätsabschätzung zu den Auswirkungen dieser neuen Abflugrouten wird seitens der gutachterlichen Stellungnahme erwähnt, dass sich diese Änderungen auch im Bereich Bernkastel-Kues bemerkbar machen ... allerdings, so heißt es: "sind hier bereits Flughöhen von 2.000 m erreicht. (vergl. Seite 11 der Plausibilitätsabschätzung).

Im gleichen Gutachten heißt es auf Seite 16: "Die geänderte Routenführung südlich vom Flugplatz Hahn führt im Bereich von Bernkastel zu einer etwas höheren Verkehrsdichte als bei der Routenführung vor dem 27.11.2003. Die Flughöhen in diesem Bereich betragen 1,3 km (RUDOT 1S), die zurückgelegten Flugstrecken betragen bis dahin ca. 25 km." Im gleichen Gutachten wird also von verschiedenen Flughöhen über Bernkastel-Kues ausgegangen. Inwieweit ein solches "Gutachten" letztlich brauchbar ist, der Auftraggeber ist im übrigen die Flugplatz Hahn GmbH, sei dahingestellt, aus der Sicht des Unterzeichners handelt es sich hierbei um ein Parteigutachten.

Im übrigen sei darauf hingewiesen, dass eine Antonow 124 bei voller Ausladung auf der Route RUDOT 1S in einer Höhe von unter 1.000 m über das Plateau fliegen wird. Es ist noch zu erwähnen, dass das laufende Planfeststellungsverfahren die zu erwartenden Lärmemissionen auf der Grundlage des sogenannten Nürnberger Flugzeugmixes prognostiziert. Dort ist die Start- und Landebahn aber nur 2.800 m lang, es können dort also keine S7-Maschinen, wie z. B. die Boeing 747-400, starten und landen. Entsprechend gering fallen daher die prognostizierten Lärmpegel für Hahn aus.

Die Starbahnverlängerung auf dem Hahn wird aber gerade damit begründet, dass man Fracht nach USA und Asien verfliegen will. Auf diesen Interkontinentalstrecken macht dies nur Sinn, wenn man mit schwerem Luftgerät fliegt. Der Flugplatz Hahn hat in seiner Prognose für das verkehrsreichste Halbjahr nach der Startbahnverlängerung ganze 22 S7-Flieger (schweres Fluggerät, wie z. B. Boeing 747) vorhergesagt. Im ersten Halbjahr 2004 sind bereits 14 solcher Flieger vom Hahn gestartet, allerdings wohl teilbeladen oder teilbetankt. Nach den vorliegenden Zahlen sind es alleine im Oktober 30!! gewesen. Was soll man also von solchen Prognosen halten?

Die zukünftige Planung geht von Nachtflügen mit Frachtfliegern über der Stadt Bernkastel-Kues aus. Wir sind einer der größten touristischen Destinationen in Rheinland-Pfalz und besitzen mit den Kurkliniken auf dem Plateau zudem das größte REHA-Zentrum.

Wir können uns keine Nachtflüge über dem Gebiet der Stadt Bernkastel-Kues leisten. Dies könnte zu verheerenden Folgen im REHA-Bereich und im Tourismus führen mit einem Wegbrechen von Arbeitsplätzen und nachhaltigen Verlusten in der Wertschöpfung.

Es liegt auch kein unabhängiges Gutachten vor über die Auswirkungen von Nachtflügen auf den Tourismus, geschweige denn eine Plausibilitätsabschätzung über die verstärkte Schallausbreitung im Moseltal.

An die Ausführungen des Stadtbürgermeisters schloss sich eine rege Diskussion an. Ratsmitglied Ernst Schreiner führte aus:

Die CDU-Fraktion macht sich natürlich große Sorgen durch die neuen Informationen der Presse,Fluglärmbelästigung über Bernkastel-Kues.

Die Stadt Bernkastel-Kues war selbst nicht am Planfeststellungsverfahren, der Startbahnverlängerung Flughafen Hahn' beteiligt, weil man hier von einem Lärmpegel unterhalb der Wahrnehmungsgrenze ausgehen musste. Hierdurch sind der Stadt Bernkastel-Kues ganz entscheidende Widerspruchsrechte vorenthalten worden.

Natürlich sind wir grundsätzlich für den Ausbau des Flughafens Hahn. Wir sind auch nicht gegen den Frachtverkehr, denn hier entstehen 4.000 bis 5.000 zum Teil hochwertige Arbeitsplätze auf dem Hahn.

Wir müssen die Wirtschaftskraft stärken, damit auch unsere Kinder hier an der Mittelmosel in der Zukunft eine Chance behalten. Aber wir brauchen auch Klarheit und verlässliche Informationen vom Land und vom Flughafenbetreiber, was auf unsere Stadt Bernkastel-Kues zukommt. Wir sind auf Tourismus, intakte Erholungswerte und auf unseren Kurbetrieb dringend angewiesen.

Ein Nachtflugbetrieb mit schweren Maschinen und einem unerträglichen Lärmpegel über Bernkastel-Kues können wir uns nicht leisten. Unzumutbar in diesem Zusammenhang ist, dass Maschinen, die nachts in Köln-Bonn oder Frankfurt/M. nicht zugelassen sind, nach Hahn verwiesen werden. Wenn in Bernkastel die Lichter ausgehen, sieht's im Umfeld nicht viel besser aus.

Darum fordern wir schriftliche Garantien vom Land, vom Flughafenbetreiber und auch von der Deutschen Flugsicherung, dass durch den Fluglärm hauptsächlich im Nachtflugbetrieb unser Tourismus, im Besonderen unsere fünf Kurkliniken, nicht gefährdet werden.

Darum sprechen wir, die CDU-Fraktion im Stadtrat, uns auch weitergehend zum Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 18.10.2004, zunächst wegen der nicht abzuschätzenden Risiken für den Tourismus gegen die Startbahnverlängerung Hahn aus, bis diese schriftlichen Garantien der zuständigen Stellen vorliegen.

Wir würden in große Schwierigkeiten kommen, wenn große Lärmauswirkungen auf unsere Stadt zukämen.

Wir in der CDU- sind für neue Arbeitsplätze auf dem Hahn, aber auch für die Erhaltung der Arbeitsplätze in den Kliniken in unserer Moselregion."

Ratsmitglied Robert Wies führte hierzu wie folgt aus:

"Herr Bürgermeister, meine Damen und Herren,
in der letzten Sitzung dieses Rates vom 17.05.2004, die Nachtflugproblematik den Flughafen Hahn betreffend, wurde es der FDP-Fraktion nicht gestattet, eine schriftlich verfasste Stellungnahme vorzutragen. Davon ausgehend, dass dies heute möglich ist, erlaube ich mir, für die FDP-Fraktion einige Punkte anzusprechen.

Zunächst stellen wir fest, dass die entscheidenden Fakten bereits unveränderbar festgeschrieben sind. Das wären u. a.:

Ratsmitglied Lenssen gab die nachfolgende Stellungnahme der SPD ab:

Nach Beendigung der Diskussion beschloss der Stadtrat:

Die Stadt Bernkastel-Kues lehnt aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse und der bisher gehörten "Fachleute" eine Startbahnverlängerung auf dem Flugplatz Hahn aufgrund der nicht abzuschätzenden Risiken für den Tourismus und den Kurbetrieb ab. Eine positive Stellungnahme zu der Startbahnverlängerung kann nur erfolgen, wenn schriftlich Nachfolgendes zugesichert ist:

  1. Es dürfen nachts zwischen 22.00 und 6.00 keine Sichtanflüge über dem Gebiet der Stadt Bernkastel-Kues erfolgen. Tagsüber ist die Standardanflughöhe von 5.000 Feet einzuhalten. Diese Vorschrift ist in die A.l.P. (Aeronautic Information Publication), die "Bibel" der Piloten aufzunehmen.
  2. Alle Abflüge von Flugzeugen der Kategorie H (Heavy, ab 135 t) dürfen nur über die so genannten "Limarouten" RUDOT 1L und RUDOT 3L erfolgen. Die Routen RUDOT 1S und RUDUS 3S dürfen von diesen Flugzeugen nicht benutzt werden. Auch dies muss in die A.l.P. aufgenommen werden.
  3. Auf der Flugroute NOR 1S dürfen keine Flugzeuge der Kategorie H fliegen. Entsprechendes muss aus der A.l.P. hervorgehen.
  4. Die Stadt Bernkastel-Kues muss in die Fluglärmkommission aufgenommen werden.

(Sitzungsprotokoll der Stadtratssitzung Bernkastel-Kues)

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