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Morbach prüft Klage gegen Startbahn
Bedingungen der Gemeinde wurden in Planfeststellung nicht berücksichtigt

Der Morbacher Bürgermeister Gregor Eibes erwägt, die Forderungen der Gemeinde Morbach im Zusammenhang mit dem Ausbau des Flughafens Frankfurt-Hahn gerichtlich durchzusetzen. Unterdessen bedauert BUND-Chefin Heide Weidemann, in der Auseinandersetzung mit der Betreiber- Gesellschaft einer Fehlinformation aufgesessen zu sein.

MORBACH. "Wir sind schon enttäuscht darüber, dass unsere Bedingungen nicht berücksichtigt wurden", erklärt Morbachs Bürgermeister Gregor Eibes. Statt bei sechs nächtlichen Lärmereignissen mit 67 Dezibel sieht der Gutachter erst bei 13 Lärmereignissen mit 68 Dezibel gesundheitliche Bedenken für die Anwohner. Deshalb entfallen im Planfeststellungsbeschluss Lärmschutz-Maßnahmen für Einwohner der Ortsbezirke Hundheim, Wederath und Hinzerath. Eibes hält diese Entscheidung der Landesluftfahrtbehörde für "unverständlich".

Kläger aus der Region hatten bereits 1997 beim Oberverwaltungsgericht die restriktiveren Grenzwerte erstritten. Der Gemeinderat hatte gefordert, dass bei dem neuen Verfahren ebenfalls diese Zahlen zu Grunde gelegt werden. Doch das sei nun nicht der Fall.

Grundsätzlich hält Eibes seine Zusage aufrecht, die Bedingungen, die der Morbacher Gemeinderat Ende 2003 innerhalb der regulären Fristen an den Flughafen-Ausbau geknüpft hatte, auch auf dem Klageweg zu erstreiten. Derzeit befasst man sich im Rathaus intensiv mit Fragen nach den Erfolgsaussichten eines solchen Verfahrens und den Kosten, die auf die Gemeinde zukommen würden.

Erschwerend komme hinzu, dass für die Gemeinde Morbach die Uhr ticke. Die Monatsfrist für das Einreichen der Klage läuft nach Ansicht von Eibes zwar nicht seit Ende Dezember, als das Rathaus den Beschluss für die amtliche Bekanntmachung in der Morbacher Rundschau erhalten hatte, sondern seit Montag vergangener Woche. Denn an diesem Tag erfolgte eine so genannte "Individual-Zustellung". Es wäre laut Eibes "nicht fair", wenn der Stichtag Ende Dezember gelte. Schließlich herrsche in den Rathäusern zwischen den Jahren nur eingeschränkter Betrieb. Am 10. Februar ist "Schicht". Davon geht der Bürgermeister aus. "Das ist knapp genug", glaubt er.


Geringe Erfolgsaussicht


Die endgültige Entscheidung, ob man vor Gericht geht, soll in einer öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses fallen, wenn alle diese Fragen geklärt seien. Den zusätzlichen Forderungen der Morbacher Kommunalpolitiker im November 2004, als es unter anderem um zusätzlichen Lärmschutz für Bischofsdhron, Wenigerath und Morbach ging, räumt Eibes keine großen Erfolgsaussichten ein, da die Frist für Einwendungen zu dem Zeitpunkt längst abgelaufen war. Aber auch diese Frage werde geprüft.

Wie lange hat man Zeit, eine Klage einzureichen? Bürger und Gemeinden, über deren Einwendungen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens entschieden wurde, bekommen den Beschluss individuell zugestellt. Davon geht OVG-Sprecher Wolfgang Bier aus. Die Monatsfrist laufe ab dem Datum der Zustellung. Andere Bürger haben offenbar länger Zeit. Für sie beginne die Monatsfrist erst mit dem Ablauf der öffentlichen Auslegung im Morbacher Rathaus am 7. Februar.

Während man sich in Morbach noch im Entscheidungsprozess befindet, sind beim Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) die Würfel gefallen. Der Verband hat Klage eingereicht (die RHZ berichtete). Landeschefin Heide Weidemann zeigt sich unterdessen zerknirscht. Der BUND hatte sich verpflichten müssen, nicht mehr öffentlich zu behaupten, dass sich die Flughafen-Gesellschaft nicht an ihre eigene Verpflichtung gehalten habe. Die Hahn-Gesellschaft hatte zugesagt, nach dem 7. Januar auf einem bestimmten Areal keine Bäume mehr zu fällen. "Es tut uns leid", erklärte Weidemann. Man sei einer Fehlinformation aufgesessen. Den Vorfall findet sie weniger schlimm, jedoch fürchtet sie Nachteile im Gerichtsverfahren. Bürger der Einheitsgemeinde Morbach können den Planfeststellungsbeschluss in der Zeit vom 24. Januar bis 7. Februar zu den üblichen Öffnungszeiten oder nach Absprache einsehen.

Ilse Rosenschild

(Hunsrücker Zeitung vom 19.01.2005)

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