Nach der Bundes "Lex-Hahn" (Beschleunigungsgesetz West) jetzt die Landes "Lex-Hahn" (Enteignung durch Oberverwaltungsgericht)

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Oberverwaltungsgericht übernimmt Enteignungen

RHEINLAND-PFALZ. Entscheidungen über Enteignungen bei Großprojekten sollen künftig vom Oberverwaltungsgericht getroffen werden. Diese Verlagerung von Land- und Oberlandesgerichten auf die oberste Verwaltungskammer regelt ein Gesetzentwurf, den das Landeskabinett beschloss. Die Neuregelung gilt für Projekte wie Bundesfernstraßen, Kraftwerke, Flugplätze oder Abfallverbrennungsanlagen.

Die Verfassung lasse zwar nicht die Übertragung aller enteignungsrechtlichen Fragen zu betonte Minister Herbert Mertin. Das Oberverwaltungsgericht werde daher nur entscheiden, ob eine Enteignung dem Grunde nach zulässig sei. Über die Höhe der Entschädigung entschieden auch künftig die ordentlichen Gerichte.

(Hunsrücker Zeitung vom 12.09.2001)

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