Luftfahrtbundesamt: Wir kontrollieren auch nachts und am Wochenende und auch am Flugplatz Hahn

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Absender:

Luftfahrtbundesamt
06.02.1998
38020 Braunschweig

An
Bürgerinitiative gegen den Nachtflughafen Hahn e.V.
Oberdorf 55
D 54483 Kleinich
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie an unser Schreiben vom 13.01.98 erinnern, das wir Ihnen zur Beantwortung Ihres Briefes vom 10. 12.97 zukommen ließen.

Inhaltlich hatten wir Ihnen mitgeteilt, daß die ausländischen Fluggesellschaften, welche den Flugplatz Hahn anfliegen, ebenso von uns überprüft werden wie Gesellschaften, die andere deutsche Flugplätze mit Landerechten benutzen.

Wo Sie die Informationen her haben, daß unsere Inspektionen nur werktags von 06:00 bis 22:00 Uhr stattfinden wissen wir nicht. Tatsache ist, daß unsere Mitarbeiter der Task Force täglich, ohne Rücksicht auf Sonn- und Feiertage, unangekündigt rund um die Uhr und das auch auf dem Flugplatz Hahn zu Kontrollen erscheinen.

Ausländische Luftfahrtunternehmen bedürfen der Einfluggenehmigung und der Landerechte um in Deutschland verkehren zu dürfen. Diese Berechtigungen werden vom Luftfahrt-Bundesamt nur vergeben, wenn in einer umfangreichen Überprüfung festgestellt werden kann, daß flugbetrieblich, flugtechnisch und auf dem Gebiet der Wartung und Instandhaltung der Flugzeuge keine Sicherheitsmängel aufgezeigt sind. Ebenso wird der Ausbildungsstand und die Befähigung des Luftfahrtpersonals überprüft. In Zwischenprüfungen auf deutschen Flugplätzen durch die Task Force des Luftfahrt-Bundesamtes wird der Erhalt dieser Sicherheitskriterien kontrolliert. Bei flugsicherheitsrelevanten Mängeln wird Startverbot, bis zur Behebung der Beanstandungen, ausgesprochen. Es kann auch bei gravierenden Flugsicherheitsmängeln die Einfluggenehmigung mit den Landerechten entzogen werden.

Die von Ihnen in Ihrem ersten Schreiben genannten Fluggesellschaften besitzen Landerechte für den Flugplatz Hahn und sind bei den von uns durchgeführten Kontrollen zur Flugsicherheit nicht negativ aufgefallen. Auch bei allen anderen ausländischen Fluggesellschaften kann in keinem Falle von einem Flugsicherheitsrisiko oder gar von einem hohen Unsicherheitsfaktor gesprochen werden.

Sie zeigen auf, daß für Sie das hohe Alter eines Flugzeuges ein Flugsicherheitsrisiko sei. Dies ist bei vorschriftsmäßiger Wartung und Instandhaltung nicht so. Selbst Oldtimer-Flugzeuge haben bei entsprechender Instandhaltung einen hohen Sicherheitswert.

Zu Ihrem "Erinnerungs"-Schreiben vom 28.01.98 möchten wir wie folgt Stellung nehmen.

Für Presseberichte und deren Inhalt sind wir nicht verantwortlich. Die türkische Fluggesellschaft MNG Airlines Cargo ist von uns nach den o.a. Kriterien geprüft und erfüllt die gesetzten Sicherheitsnormen. Der "alte" Airbus A300 ist in einem flugtechnisch einwandfreiem Zustand; Wartung und Instandhaltung wurden vorschriftsgemäß durchgeführt und die Flugbesatzungen verfügen über die vorgeschriebenen Lizenzen und die entsprechende Ausbildung. Das deutsche Luftfahrtunternehmen Teuto Air Lufttransporte ist zwar ins Frachtgeschäft eingestiegen, läßt allerdings gegenwärtig die Frachtflüge im Subcharter mit dem Luftfahrzeugmuster Antonow AN 12 der russischen Fluggesellschaft Eremolinos Flight Research durchführen. Das Luftfahrzeug ist von uns überprüft und die Gesellschaft besitzt die Einfluggenehmigung nach Deutschland und die Landerechte für den Flugplatz Hahn.

Noch ein paar Worte zu Ihrer Einschätzung der Flughafengesellschaft Hahn. Nach den Rechtsvorschriften für die Nutzung von Flugplätzen, dürfen auf deutschen Flugplätzen alle Flugzeuge landen und starten, die im Rahmen des Genehmigungsumfanges (Flugplatzbetriebsordung) dafür zugelassen sind. Daß ein Flugplatzunternehmer bemüht ist ein positives Betriebsergebnis zu erzielen ist wohl verständlich. Betriebs- und Personalkosten müssen gedeckt werden und dies ist nur möglich über die einzige Einnahmequelle Landegebühren. Außerdem weiß der Flugplatzhalter, daß nur Fluggesellschaften landen und starten dürfen, die auch die erforderlichen Genehmigungen besitzen.

Das Luftfahrt-Bundesamt wird auch weiterhin, wie schon in der Vergangenheit, Überprüfungen und Kontrollen an ausländischen als auch an deutschen Luftfahrzeugen auf dem Flugplatz Hahn durchführen. Sollten sich dabei flugsicherheitsrelevante Mängel oder Risiken aufzeigen, werden wir der Sicherheit dienliche Maßnahmen ergreifen.

Mit freundlichen Grüßen
i.V.
Boller
Referat Flugsicherheitsarbeit

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