Begriff "red-eye-flights" unbekannt

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Absender:

Luftfahrtbundesamt
10.12.1998
38020 Braunschweig

An
Bürgerinitiative gegen den Nachtflughafen Hahn e.V.
Oberdorf 55

D 54483 Kleinich
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir wissen nicht, auf welchen Gebieten der Flughafen Hahn Spezialist werden will. Wie Ihnen bereits in einigen früheren Schreiben mitgeteilt, hat das Luftfahrt-Bundesamt im Bereich Flughäfen keine Zuständigkeit - somit können wir Ihnen auch keine Informationen über den Flugbetrieb an Flugplätzen geben.

Was die Werbeleute oder auch die Flugbetriebsieute unter "red-eye-flights" verstehen können wir nicht nachvollziehen. Der Begriff ist in der Luftfahrt-Fachsprache nicht gängig.

Mit freundlichen Grüßen
i.V.
Boller
Referat Flugsicherheitsarbeit