Begriff "red-eye-flights" unbekannt |
Zurück zur Übersicht |
Absender:
Luftfahrtbundesamt | 10.12.1998 |
38020 Braunschweig |
An
Bürgerinitiative gegen den Nachtflughafen Hahn e.V.
Oberdorf 55
D 54483 Kleinich
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir wissen nicht, auf welchen Gebieten der Flughafen Hahn Spezialist werden will. Wie Ihnen bereits in einigen früheren Schreiben mitgeteilt, hat das Luftfahrt-Bundesamt im Bereich Flughäfen keine Zuständigkeit - somit können wir Ihnen auch keine Informationen über den Flugbetrieb an Flugplätzen geben.
Was die Werbeleute oder auch die Flugbetriebsieute unter "red-eye-flights" verstehen können wir nicht nachvollziehen. Der Begriff ist in der Luftfahrt-Fachsprache nicht gängig.
Mit freundlichen Grüßen
i.V.
Boller
Referat Flugsicherheitsarbeit