Keine Einflugerlaubnis! Keine Linienflüge |
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Absender:
Luftfahrtbundesamt | 30. März 1998 |
An
Bürgerinitiative gegen den Nachtflughafen Hahn e.V.
Oberdorf 55
D 54483 Kleinich
Sehr geehrte Damen und Herren,
die iranische Fluggesellschaft Payam Airlines hat vom Luftfahrt-Bundesamt keine Einflugerlaubnis in die Bundesrepublik Deutschland und auch keine Landerechte für den Flughafen Hahn.
Wenn diese Gesellschaft Frachtflüge planen sollte, wird sie auch keinen Linienflugbetrieb durchführen sondern im Charterverkehr tätig werden.
Über die Luft- und Verkehrssicherheit sowie über sonstige Betriebsdaten dieser Fluggesellschaft können wir Ihnen keine Informationen geben, da sie von uns nicht überprüft ist.