Es liegt keine Meldung über Triebwerksausfall vor

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Absender:

Luftfahrtbundesamt
26.06.1998
38020 Braunschweig

An
Bürgerinitiative gegen den Nachtflughafen Hahn e.V.
Oberdorf 55

D 54483 Kleinich
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie sicherlich auch aus den Medien erfahren haben, beeinträchtigt der Mangel an Personal im LBA die zügige Bearbeitung von Vorgängen. Wir bitten um Verständnis, bezüglich der Verzögerung, zumal auch unsere Recherchen sich langwierig gestaltet haben.

Instandhaltungsarbeiten an Luftfahrzeugen dürfen nach § 9 der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (Luft130) nur von Instandhaltungsbetrieben durchgeführt werden, die dafür vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannt werden. Die Wiederherstellung der Lufttüchtigkeit des Luftfahrzeuges ist von einem lizensierten Prüfer von Luftfahrtgerät gemäß §§ 30 und 31 der Prüfordnung für Luftfahrtgerät (LuftGerP0) festzustellen und auf einem Nachprüfschein zu bestätigen. Dies gilt für deutsche Luftfahrzeuge.

Für die Instandhaltung ausländischer Luftfahrzeuge ist die jeweilige nationale Behörde zuständig. Dort gelten i.a. vergleichbare Regelungen. Allenfalls kann die deutsche Luftfahrtbehörde um Amtshilfe bei der Nachprüfung gebeten werden.

Unserem Referat, das für die Instandhaltung der deutschen Luftfahrzeuge zuständig ist, ist der Vorgang bisher nicht bekannt. Auch wurde keine Störungsmeldung bei der Flugunfalluntersuchungsstelle abgegeben, der ein möglicher Triebwerksausfall zu melden gewesen wäre.

Die Suche nach Informationen gestaltete sich als schwer, da keine weiteren Angaben wie z.B. Kennzeichen des Luftfahrzeuges, Nationalität, Luftfahrtunternehmen oder beteiligter Instandhaltungsbetrieb bekannt sind, die für mögliche weitere Feststellungen bei diesem Vorgang notwendig wären.
Wir bitten, diese nachzuliefern.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Neufeldt
Leiter Ref. Flugsicherheits- und Öffenlichkeitsarbeit