Luftfahrtbundesamt nicht zuständig

Zurück zur Übersicht

Absender:

Luftfahrtbundesamt
22.02.1998
38020 Braunschweig

An
Bürgerinitiative gegen den Nachtflughafen Hahn e.V.
Oberdorf 55

D 54483 Kleinich
 

Sicherheit am Flughafen Hahn
Ihr Schreiben vom 12.2.1996

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bedanke mich für Ihr o.a. Schreiben, mit dem Sie Sicherheitsbedenken gegen Flugbetrieb auf dem Flughafen Hahn geltend gemacht haben.

Für die Luftfahrtverwaltung in der BRD ist eine Aufgabenverteilung vereinbart worden, die im vorliegenden Falle vorsieht, daß die Flughäfen der Hoheit der Länder unterstehen und daß das Bundesministerium für Verkehr für die Streckenrechte ausländischer Luftfahrtunternehmen zuständig ist. Das Luftfahrt-Bundesamt ist als Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde für deutsche Unternehmen für den von Ihnen beanstandeten Betrieb in Hahn leider nicht zuständig. Wir empfehlen Ihnen, sich wegen Ihrer Bedenken zum Betrieb auf dem Flughafen an das zuständige Landesministerium zu wenden.

Hinsichtlich Ihrer Bedenken zu den Einflugrechten ausländischer Unternehmen haben wir Ihr Schreiben zuständigkeitshalber an das Bundesministerium für Verkehr, Abteilung LR, weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Horst