Luftfahrtbundesamt nicht zuständig |
Zurück zur Übersicht |
Absender:
Luftfahrtbundesamt | 22.02.1998 |
38020 Braunschweig |
An
Bürgerinitiative gegen den Nachtflughafen Hahn e.V.
Oberdorf 55
D 54483 Kleinich
Sicherheit am Flughafen Hahn
Ihr Schreiben vom 12.2.1996
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bedanke mich für Ihr o.a. Schreiben, mit dem Sie Sicherheitsbedenken gegen Flugbetrieb auf dem Flughafen Hahn geltend gemacht haben.Für die Luftfahrtverwaltung in der BRD ist eine Aufgabenverteilung vereinbart worden, die im vorliegenden Falle vorsieht, daß die Flughäfen der Hoheit der Länder unterstehen und daß das Bundesministerium für Verkehr für die Streckenrechte ausländischer Luftfahrtunternehmen zuständig ist. Das Luftfahrt-Bundesamt ist als Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde für deutsche Unternehmen für den von Ihnen beanstandeten Betrieb in Hahn leider nicht zuständig. Wir empfehlen Ihnen, sich wegen Ihrer Bedenken zum Betrieb auf dem Flughafen an das zuständige Landesministerium zu wenden.
Hinsichtlich Ihrer Bedenken zu den Einflugrechten ausländischer Unternehmen haben wir Ihr Schreiben zuständigkeitshalber an das Bundesministerium für Verkehr, Abteilung LR, weitergeleitet.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Horst